Zu den Berichten über die angebliche Lagerung von Atomwaffen in Rheinland-Pfalz teilt das Ministerium des Innern und für Sport mit:
Auskünfte zur Lagerung und zur möglichen Lagerordnung von US-Nuklearwaffen in der Bundesrepublik Deutschland richten sich an den Geheimnisverpflichtungen innerhalb des nordatlantischen Bündnisses und auch an den berechtigten Informationsinteressen der Bevölkerung aus. Die Bundesregierung misst dem Schutz und der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland lagernden Nuklearwaffen in Übereinstimmung mit den Bündnispartnern unabhängig von Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage höchste Bedeutung zu. Zur Gewährleistung eines Höchstmaßes an Schutz und Sicherheit dienen neben infrastrukturellen, technischen und verfahrensmäßigen Maßnahmen besonders die Mittel der Geheimhaltung dazu, rechtswidrigen Angriffen und Störungen auf gelagerte Nuklearwaffen, und damit möglichen Risiken für die Bevölkerung und Umwelt, vorzubeugen. Die Bundesregierung wird deshalb entsprechend der unverändert gültigen Geheimhaltungsregelungen des Bündnisses und in Übereinstimmung mit der Praxis aller Bundesregierungen, insbesondere aus Sicherheitsgründen bei diesem Geheimhaltungsgrundsatz bleiben und keine Auskünfte über die Lagerorte möglicher nuklearer Waffen geben.
Die Landesregierung verfügt über keine Informationen über die Lagerung von Atomwaffen und wird sich, wie in der Vergangenheit, nicht an entsprechenden Spekulationen über die Lagerung von Atomwaffen beteiligen. Dass derartige Mutmaßungen, gerade im Zusammenhang mit dem Luftwaffenflugplatz Büchel, nichts Neues sind, ist bekannt. Es liegt im Interesse der Landesregierung, dass der Flugplatz Büchel und das dazugehörige Jagdbombergeschwader der Bundeswehr erhalten bleiben, da sie eine hohe Bedeutung für die Region haben.
Die Landesregierung ist allerdings der Überzeugung, dass die heutige Bedrohungslage eine Lagerung von Nuklearwaffen auf deutschem Boden nicht rechtfertigt. Sie geht daher davon aus, dass die Bundesregierung angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage mit den anderen NATO-Partnern in die notwendigen Abstimmungsgespräche treten wird, um auch die verbliebenen fünf Prozent der ehemals vorhandenen Nuklearwaffen in Europa, wenn möglich, abzuschaffen.
Auch der Innenausschuss des Landtages von Rheinland-Pfalz beschäftigte sich am 14. Juni 2005 mit entsprechenden Anträgen, wobei mit Mehrheit der Antrag der Fraktionen der SPD und F.D.P (Drs. 14/4227) angenommen wurde. In der Landtags-Sitzung am 15. September 2005 wurde dieser Antrag offiziell beschlossen. (Presseerklärung)