Die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler VDW verurteilt das Verhalten der Bundesregierung im Zu-sammenhang mit dem Nuklearexportabkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Indien.
Deutschland trägt maßgeblich Verantwortung dafür, dass Bemühungen um nukleare Abrüstung und Nicht-verbreitung schwer geschädigt wurden. Am 6. September 2008 hat die Bundesregierung in der Gruppe der Nuklearen Lieferländer (Nuclear Suppliers Group, NSG) der Aufhebung nuklearer Lieferbeschränkungen gegenüber Indien wie z.B. Kernbrennstoff oder Nuklearausrüstung zugestimmt. Die Entscheidung kam unter deutschem Vorsitz zustande. Damit werden Nuklearexporte in eine Region zugelassen, in der bereits seit mindestens zehn Jahren ein nuklearer Rüstungswettlauf stattfindet. Es ist höchst bedauerlich, dass die Bun-desregierung in dieser Rolle als NSG-Vorsitzendem sich nicht eindringlich dafür eingesetzt hat, Indien im Zuge dieses Abkommens verbindlich an das nukleare Nichtverbreitungsregime und die damit verbundenen Verpflichtungen heranzuführen.
Wir warnen vor einer Politik des Doppelstandards, die befreundeten Staaten mit interessanten Märkten unter Verletzung geltender Verträge spaltbares Material und Technologie liefert und anderen Staaten, die als feindlich betrachtet werden, unter Hinweise auf dieselben Verträge und unter Androhung von Sanktio-nen oder militärischen Maßnahmen den Zugang zu diesen Technologien verweigert. Diese Politik wird in absehbarer Zeit unweigerlich zu einer erheblichen Erhöhung der Zahl von Atomwaffenstaaten führen.
Der US-Indien Atomdeal zementiert die Stellung Indiens außerhalb der nuklearen Nichtverbreitungsre-gimes, weil er:
1. Indien faktisch unter Verletzung internationaler Rüstungskontrollnormen den Atomwaffenstatus zu-erkennt,
2. Indien in die Lage versetzt, nuklear schneller aufzurüsten und damit das Wettrüsten in der Region weiter verschärft,
3. Indien nicht verbindlich verpflichtet, rüstungskontrollpolitische Verantwortung zu übernehmen und z.B. dem Atomteststoppvertrag beizutreten und das Additional Safeguards Protocol zu unterzeich-nen,
4. durch die Einführung eines Doppelstandards in der Nichtverbreitung multilaterale Abkommen wie den Nichtverbreitungsvertrag nachhaltig schädigt und
5. Indien keinerlei nachprüfbare Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverpflichtungen auferlegt.
Deutschlands Glaubwürdigkeit als proaktiver Akteur effektiver und multilateraler Bemühungen zur weite-ren Abrüstung von Atomwaffen ist durch das Abkommen schwer erschüttert worden. Das deutsche Verhal-ten macht deutlich, dass die Bundesregierung offensichtlich Rüstungskontrolle und Abrüstung im Zweifels-falle hinter geopolitische Überlegungen und Wirtschaftsinteressen von Verbündeten zurückstellt.
Vor diesem Hintergrund fordert die VDW, dass die Bundesregierung:
1. an ihrer restriktiven Ausfuhrpolitik gegenüber Indien festhält und solange keine Exporte von Nukle-artechnologie oder anderen Rüstungsgütern genehmigt, wie Indien nicht dem Atomteststoppvertrag beitritt und die Produktion von waffenfähigem Spaltmaterial beendet,
2. insbesondere international aber auch in der Europäischen Union durchsetzt, dass keine sensitiven Anreicherungs- und Wiederaufarbeitungstechnologien nach Indien exportiert werden.
3. deutlich macht, dass sie im Falle eines weiteren indischen Atomtests nachdrücklich für eine erneute Verhängung von Sanktionen eintritt,
4. in Vorbereitung der Überprüfungskonferenz des NVV 2010 weitere Schritte unternimmt, um nicht nur den rüstungskontrollpolitischen Schaden zu begrenzen, der durch den Atomdeal angerichtet worden ist
Wir fordern den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung auf, die von ihr selbst mitverantwortete Erosion der Rüstungskontrolle durch überzeugende Maßnahmen hin zu einer Welt, die frei von Atomwaffen ist, aufzuhalten.
Der Vorstand der VDW