26 September 2013
Iran fordert atomwaffenfreie Welt
In seiner Rede vor der Vollversammlung der Vereinten Nationen kündigte Irans neuer Präsident Hassan Rohani im Namen der Blockfreien eine Initiative zum vollständigen Verbot aller Atomwaffen an.
16 September 2013
Indiens neue Rakete bedroht auch Europa und Russland mit Atomwaffen
Ursprünglich beschaffte sich Indien Atomwaffen, um Pakistan einzuschüchtern, was nur zum gegenseitigen Wettrüsten und mehrfach an den Rand des Atomkriegs führte, aber inzwischen scheint das den indischen Politikern nicht mehr zu genügen, die ihren Geltungsanspruch als aufsteigende Weltmacht nun auch gegenüber Peking mit mehr als 5.000 Kilometer weit fliegenden Raketen vom Typ "Agni-V" nuklear unterstreichen.
Noch sind die USA nicht in Raketenreichweite Indiens, noch spekuliert man in Washington, Brüssel und Moskau womöglich darauf, dass die neue Reichweite ausschließlich China bedrohe, aber jedes atomare Können birgt immer auch atomare Risiken. Die alten Atommächte und die IAEA machten sich dafür mitverantwortlich, indem sie beim Bau indischer Atomkraftwerke halfen und diesen Bruch des Atomwaffensperrvertrags genehmigten.
Noch sind die USA nicht in Raketenreichweite Indiens, noch spekuliert man in Washington, Brüssel und Moskau womöglich darauf, dass die neue Reichweite ausschließlich China bedrohe, aber jedes atomare Können birgt immer auch atomare Risiken. Die alten Atommächte und die IAEA machten sich dafür mitverantwortlich, indem sie beim Bau indischer Atomkraftwerke halfen und diesen Bruch des Atomwaffensperrvertrags genehmigten.
06 September 2013
Schritte zur weltweiten Atomwaffenfreiheit
In Anbetracht dessen, dass der Einsatz von Atomwaffen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mit dem Völkerrecht unvereinbar ist,
in Anbetracht dessen, dass die Atommächte gemäß Art.6 Atomwaffensperrvertrag zur vollständigen Atomwaffenabrüstung verpflichtet sind und dazu Verträge erarbeiten sollen, lautet die richtige Schrittfolge:
1. Verbot aller weiteren Atomwaffenmodernisierung, denn sie steht dem vereinbarten Abrüstungsgebot entgegen.
2. Alle Atomwaffen müssen von den Territorien der Atomwaffenverzichtsstaaten abgezogen werden, denn die dortige Stationierung verstößt gegen den Atomwaffensperrvertrag.
3. Alle Atommächte müssen zusichern, niemals einen atomaren Erstschlag zu verüben. Folglich müsste diese Waffenart aus sämtlichen Verteidigungsstrategien konventioneller Kriege gestrichen werden.
4. Alle Atomwaffenmächte müssen zusichern, auch in Zweitschlagsszenarien niemals Atomwaffen gegen Staaten einzusetzen, die frei von Atomwaffen sind.
5. Alle Atomwaffenmächte sollen den Aktionsradius ihrer atomar bewaffneten See- und Luftstreitkräfte auf ihre Hoheitsgebiete reduzieren, soweit diese durch die Vereinten Nationen anerkannt sind.
6. Alle Atomwaffenmächte müssen gewährleisten, dass es im Falle eines versehentlichen Atomwaffeneinsatzes zu keinem automatischen Gegenschlag kommen darf.
7. Alle Atomwaffenmächte müssen gewährleisten, dass nicht einzelne Personen über den Atomwaffeneinsatz entscheiden können, sondern allenfalls demokratisch gewählte Repräsentativorgane mit einer Dreiviertelmehrheit aus 20 Personen in geheimer Abstimmung.
8. Alle Atomwaffenmächte und anderen Staaten müssen sich durch die Vereinten Nationen kontrollieren lassen, ob sie ihre Verteidigungsstrategien entsprechend den vorstehenden Forderungen abgeändert haben oder Verzichtsverpflichtungen einhalten.
9. Keine Atomwaffenmacht und auch kein anderer Staat darf den Verrat von Verstößen gegen Abkommen, Menschen- und Völkerrecht verbieten oder bestrafen, sondern muss ihnen Zeugenstatus, erforderlichenfalls Flucht und Asyl gewähren.
msr20130906
siehe auch Entwurf für eine Konvention
1. Verbot aller weiteren Atomwaffenmodernisierung, denn sie steht dem vereinbarten Abrüstungsgebot entgegen.
2. Alle Atomwaffen müssen von den Territorien der Atomwaffenverzichtsstaaten abgezogen werden, denn die dortige Stationierung verstößt gegen den Atomwaffensperrvertrag.
3. Alle Atommächte müssen zusichern, niemals einen atomaren Erstschlag zu verüben. Folglich müsste diese Waffenart aus sämtlichen Verteidigungsstrategien konventioneller Kriege gestrichen werden.
4. Alle Atomwaffenmächte müssen zusichern, auch in Zweitschlagsszenarien niemals Atomwaffen gegen Staaten einzusetzen, die frei von Atomwaffen sind.
5. Alle Atomwaffenmächte sollen den Aktionsradius ihrer atomar bewaffneten See- und Luftstreitkräfte auf ihre Hoheitsgebiete reduzieren, soweit diese durch die Vereinten Nationen anerkannt sind.
6. Alle Atomwaffenmächte müssen gewährleisten, dass es im Falle eines versehentlichen Atomwaffeneinsatzes zu keinem automatischen Gegenschlag kommen darf.
7. Alle Atomwaffenmächte müssen gewährleisten, dass nicht einzelne Personen über den Atomwaffeneinsatz entscheiden können, sondern allenfalls demokratisch gewählte Repräsentativorgane mit einer Dreiviertelmehrheit aus 20 Personen in geheimer Abstimmung.
8. Alle Atomwaffenmächte und anderen Staaten müssen sich durch die Vereinten Nationen kontrollieren lassen, ob sie ihre Verteidigungsstrategien entsprechend den vorstehenden Forderungen abgeändert haben oder Verzichtsverpflichtungen einhalten.
9. Keine Atomwaffenmacht und auch kein anderer Staat darf den Verrat von Verstößen gegen Abkommen, Menschen- und Völkerrecht verbieten oder bestrafen, sondern muss ihnen Zeugenstatus, erforderlichenfalls Flucht und Asyl gewähren.
msr20130906
siehe auch Entwurf für eine Konvention
05 September 2013
Russlands späte Einsicht betreffend Atomwaffen in Nichtatomwaffenstaaten
Russlands stellvertretender Verteidigungsminister Anatoli Antonow bezeichnet die Stationierung von Atomwaffen in Atomwaffenverzichtsstaaten als Verstoß gegen den Atomwaffensperrvertrag, fordert deren Abzug und die Demontage der zugehörigen Infrastruktur.
Antonow hat recht, aber dass diese Forderung erst auf den Tisch kommt, nachdem Moskau eigene Stationierungsmöglichkeiten in Nachbarstaaten verlor, beweist leider einmal mehr, dass die Bereitschaft zur Einhaltung von Verträgen und Völkerrecht nicht wirklich auf Einsichten beruht, sondern erst auf Verlust von Möglichkeiten, dagegen zu verstoßen. - Der gesamte "Nachrüstungsstreit" vor 30 Jahren wäre vermeidbar gewesen.
Diese Unehrlichkeit der russischen Supermachtpolitik besteht nun jedoch in der Unehrlichkeit der NATO fort, solange nicht mit dem Rückzug z.B. der in Deutschland stationierten Atomwaffen begonnen wird.
Deutschland und die atomwaffenfreien Staaten sollten zudem fordern, dass die internationalen Gewässer und der internationale Luftraum ebenfalls frei von Atomwaffen bleibt.
Antonow hat recht, aber dass diese Forderung erst auf den Tisch kommt, nachdem Moskau eigene Stationierungsmöglichkeiten in Nachbarstaaten verlor, beweist leider einmal mehr, dass die Bereitschaft zur Einhaltung von Verträgen und Völkerrecht nicht wirklich auf Einsichten beruht, sondern erst auf Verlust von Möglichkeiten, dagegen zu verstoßen. - Der gesamte "Nachrüstungsstreit" vor 30 Jahren wäre vermeidbar gewesen.
Diese Unehrlichkeit der russischen Supermachtpolitik besteht nun jedoch in der Unehrlichkeit der NATO fort, solange nicht mit dem Rückzug z.B. der in Deutschland stationierten Atomwaffen begonnen wird.
Deutschland und die atomwaffenfreien Staaten sollten zudem fordern, dass die internationalen Gewässer und der internationale Luftraum ebenfalls frei von Atomwaffen bleibt.
Moskau gegen Stationierung taktischer US-Atomwaffen in Nichtnuklearländern
15:27 14/08/2013 Die Aufstellung von taktischen Atomwaffen in Nichtnuklearländern durch die USA sprengt laut dem stellvertretenden russischen Verteidigungsminister Anatoli Antonow den Rahmen des Atomwaffensperrvertrags.>>
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