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08 Juli 2017

ICAN: Atomwaffen endlich verboten

Veröffentlicht am 7. Juli 2017
UN beschließen historisches Abkommen 7. Juli 2017

122 Staaten haben am Freitagmorgen bei den Vereinten Nationen in New York einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen verabschiedet.
Nach Jahrzehnten stockender Abrüstung senden sie eine klare Botschaft an die Atomwaffenstaaten: die internationale Staatengemeinschaft akzeptiert den bisherigen Sonderstatus der Atommächte nicht länger.
Das völkerrechtlich verbindliche Abkommen verbietet neben der Herstellung, dem Einsatz und Besitz auch die Drohung mit einem Nuklearschlag sowie die Stationierung von Atomwaffen in anderen Staaten.
Damit handelt künftig auch die Bundesregierung mit der nuklearen Teilhabe in der NATO und der Verfügung über US-Atomwaffen in Deutschland gegen geltendes Völkerrecht. Die Bundesregierung blieb aus diesem Grund und auf Druck der USA den Verhandlungen fern.

Friedensaktivisten sehen in dem Vertrag einen Durchbruch. „Das Verbot schließt eine völkerrechtliche Lücke, die trotz Ende des Kalten Krieges über Jahrzehnte offen klaffte“, sagt Sascha Hach von ICAN Deutschland. „Bio- und Chemiewaffen sind schon lange verboten, doch der Besitz von Atomwaffen war bis heute erlaubt. Dieses Paradox haben die atomwaffenfreien Länder nun beendet, indem sie den Aufstand gegen die Atommächte gewagt haben.“

Die Atomwaffenstaaten haben die Verhandlungen boykottiert, ebenso die meisten NATO-Staaten. „Der Vertrag wird trotzdem Wirkung entfalten“, sagt Xanthe Hall, Abrüstungsexpertin der IPPNW. „Er stigmatisiert den Besitz von Atomwaffen und erhöht den Druck zur Abrüstung. Außerdem verbessert sich der Schutz von Opfern von Atomwaffeneinsätzen und -tests durch konkrete Auflagen zu Opferhilfen und Umweltrehabilitation.“

Aber auch für die deutsche Nuklearpolitik hat der Vertrag Hall zufolge Konsequenzen. „Das Atomwaffenverbot läutet das Ende der Abschreckungspolitik ein. Die Stationierung von US-Atomwaffen auf deutschem Boden ist mit dem Vertrag nicht vereinbar. Diese völkerrechtliche Klärung einer seit Jahrzehnten juristisch hochumstrittenen Praxis, begrüßen wir ausdrücklich“.

Mit dem Vertrag vollzieht sich eine historische Wende in der Nuklearpolitik. Erstmals rücken die menschliche Sicherheit und die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen ins Zentrum der Diskussionen. Den Anstoß hierfür gaben vor allem die internationale Zivilgesellschaft und Staaten, die keine Atomwaffen besitzen.

Nukleare Abrüstung ist künftig keine Frage, die Atomwaffenstaaten ungestört unter sich ausmachen können. Die Blockadepolitik der Atommächte ist damit beendet. Der Vertragstext macht den Weg frei für ein Mitspracherecht aller Staaten.

Neben den Verbotsvorschriften schafft das Abkommen auch Rahmenbedingungen für ein umfassendes Kontroll- und Verifikationsregime. Bisher mussten sich nur Staaten, die keine Atomwaffen besitzen Sicherheitsvorkehrungen unterziehen.
Der Vertrag schafft nun die Grundlage, dass künftig auch Atomwaffenstaaten kontrolliert und verpflichtet werden, mit anderen Staaten in Abrüstungsfragen zusammenzuarbeiten. Ab jetzt muss eine atomwaffenfreie Welt gemeinsam verwirklicht werden.

Zugleich sorgt die Offenheit des Vertrages gegenüber Staaten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beitreten können oder wollen, dafür, dass das Regelwerk lebendig bleibt. Somit kann der Geltungsbereich schrittweise erweitert werden.

„Es ist ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den von Atomwaffenstaaten dominierten Sicherheitsrat, der in seiner Rolle als Hüter des Weltfriedens versagt hat“, unterstreicht Hach die geopolitische Dimension des Abkommens. „Doch die Bedeutung des Vertrages erschöpft sich nicht in der Rebellion gegen die Verweigerungshaltung und Arroganz der Mächtigen. Überdies werden die Türen weit geöffnet für eine gemeinsame und multilateral begründete Weltordnungspolitik.“

Nach Inkrafttreten des Vertrages ist der Besitz von Atomwaffen mit einem beträchtlichen diplomatischen Reputationsschaden verbunden. Dies wird den weltweiten Druck für Abrüstung massiv erhöhen.

Maßgebliche Initiatoren für die Aufnahme der Verhandlungen waren Österreich, Irland, Südafrika, Nigeria, Brasilien und Mexiko.

Der Vertrag wird nach aktuellem Stand ab dem 20. September 2017 in Anwesenheit der Außenminister bei der UN-Vollversammlung feierlich zur Unterschrift freigegeben. Notwendig sind 50 Ratifizierungen, damit der Vertrag 90 Tage später in Kraft tritt.

Mehr Informationen zu den Verbotsverhandlungen: www.nuclearban.de
Kontakt für die Medien:
Anne Balzer, ICAN Germany (Internationale Kampagne zur Abschaffung der Atomwaffen), Tel.: +1 (631) 464 1053, www.icanw.de

Angelika Wilmen: IPPNW Deutschland (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e.V.) Tel. 030 69807415, Mobil 0162 205 79 43, www.ippnw.de

08 Dezember 2015

Deutschland stimmt gegen Atomwaffenverbot

ICAN-Presseerklärung 08. Dezember 2015

 In der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurden heute mit großer Mehrheit vier Resolutionen verabschiedet, die ein Verbot von Atomwaffen vorantreiben sollen. Mit zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen stellt sich die Bundesregierung gegen den Fortschritt in der nuklearen Abrüstung

Berlin, 8.12.2015 Bereits in der Abstimmung im Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung im November stimmte eine große Mehrheit der Staatengemeinschaft für vier Resolutionen, die den Weg zu einer umfassenden Ächtung von Atomwaffen ebnen können. In der finalen Abstimmung im Plenum der Generalversammlung am 7. Dezember votierten jeweils zwischen 132 und 144 der 193 Mitgliedstaaten für den Start von Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot, die Anerkennung der katastrophalen humanitären Konsequenzen von Kernwaffen sowie für die ethische Verpflichtung, auf deren Abschaffung hinzuwirken.

Ebenso sprachen sich 138 Regierungen für die Einrichtung eines Unterorgans der Generalversammlung aus, das bis September 2016 Empfehlungen erarbeiten soll, wie die oftmals monierte „völkerrechtliche Lücke“ in Bezug auf Atomwaffen geschlossen werden kann. Diese sogenannten Open-ended Working Group (OEWG) erlaubt es allen Staaten, sich abseits prozeduraler Hindernisse über die konkrete rechtliche Umsetzung eines Verbots auszutauschen. Bisher haben derartige Verhandlungen nur unter Konsensregeln stattgefunden – ein Konsens, den die Atomwaffenstaaten stets blockiert haben. Alle anderen Massenvernichtungswaffen unterliegen bereits spezifischen Verboten, etwa der Biowaffen- und Chemiewaffenkonvention.

Die Bundesregierung hat sich bei der Abstimmung über die humanitären Konsequenzen von Atomwaffen (A/RES/70/47) sowie über die Einrichtung der OEWG als Unterorgan der Generalversammlung (A/RES/70/33) enthalten. Bei einer Resolution, die lediglich die ethische Verpflichtung zur Abschaffung von Atomwaffen beschreibt (A/RES/70/50), stimmte Deutschland gar mit Nein. Ebenso stemmt sich Deutschland gegen die von Österreich eingebrachte Resolution (A/RES/70/48), die eine Ächtung von Atomwaffen fordert.

Die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft stimmte für diese Resolutionen. Deutschland befindet sich damit deutlich in der Minderheit. Gemeinsam mit den nuklear bewaffneten Staaten, welche ebenfalls gegen die Resolutionen gestimmt haben – und damit versuchen, ein Atomwaffenverbot zu verhindern. Noch 2012 hatte Deutschland für den Vorläufer der diesjährigen OEWG gestimmt, zu deren Sitzungen Deutschland 2013 konstruktiv beitrug.

Die Enthaltung sende das falsche Signal, wie ICAN-Vorstandsmitglied Leo Hoffmann-Axthelm hervorhebt: „Die Enthaltungen verdeutlichen den Unwillen der Bundesregierung, konstruktiv zur nuklearen Abrüstung beizutragen“. Obwohl die Bundesbürger nach Umfragen Atomwaffen entschieden ablehnen, behindert die Regierung auf internationaler Ebene deren Verbot. Deutschland setzt stattdessen weiterhin auf Verhandlungsformate, in denen die Atomwaffenstaaten ein Vetorecht haben und wie bisher jeden Fortschritt verhindern können. So untergräbt die Bundesregierung auch die Glaubwürdigkeit ihrer Abrüstungspolitik.

Dazu Leo Hoffmann-Axthelm: „Deutschland solidarisiert sich mit den Atomwaffenstaaten, anstatt gemeinsam mit der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft für eine Ächtung der letzten Massenvernichtungswaffe einzutreten“.

Quelle >> http://www.icanw.de/pressemeldungen/deutschland-stimmt-gegen-atomwaffenverbot/ 

30 April 2015

125 Staaten für TOTALE ATOMARE ABRÜSTUNG

Während unsere Medien seit Wochen ausgiebig das G3-Sturmgewehr in den Schlagzeilen haben, bleibt nahezu unerwähnt, dass in New York die neunte Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags einen furiosen Auftakt verzeichnete, denn 125 Staaten fordern totale nukleare Abrüstung, wie sie in Artikel 6 des Vertrages von den Atommächten als Gegenleistung zum Atomwaffenverzicht zugesichert war.
Erfreulich, dass die Erfüllung dieses Versprechens nun von so vielen Staaten verlangt wird.
Bedauerlich, dass so wenig darüber berichtet wird. Nur in der Frankfurter Rundschau fand sich etwas, aber ausgerechnet nicht die wichtige Information, ob auch Deutschland zu den 125 Staaten zählt.
Immerhin hatten die Koalitionsfraktionen am 24.04.2015 die Bundesregierung aufgefordert, sich in selbiger Richtung stark zu machen. Eigentlich sollte davon ausgegangen werden können, dass das auch passiert ist.
Wir fragten die Bundesregierung und sind auf die Antwort gespannt.