23 Juni 2008

FDP fordert erneut Abzug der Atomwaffen aus Deutschland

(wwj) In der Diskussion um Sicherheitsrisiken der in Europa lagernden US-Atomwaffen mahnte der FDP-Vorsitzende Westerwelle zum Abzug der in Deutschland stationierten Atomwaffen und Beendigung der "nuklearen Teilhabe". - Die FDP hatte bereits am 12.04.2005 einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht, um die Konsequenzen aus aus dem Atomwaffensperrvertrag und der Beendigung des Ost-West-Konflikts zu ziehen. >> Bundestagsdrucksache 15/15.Wahlperiode

22 Juni 2008

Schlamperei mit US-Atomwaffen in Europa

(wwj) Aufgrund von Schlampereien im Umgang mit Atomwaffen in den USA (z.B. versehentliche Lieferung von Atomwaffenteilen an Taiwan) wechselte das US-Verteidigungsministerium die Luftwaffenführung aus und ordnete eine Inspektion Auslandsstützpunkte an. Auf den europäischen Stützpunkten stieß die 30-köpfige Inspektorengruppe auf unzulänglich gesicherte Atomwaffen. Beispielsweise erfolge die Bewachung durch unqualifiziertes Personal. Im Falle der Entwendung seien die US-Atomwaffen zwar gegen deren Zündung gesichert, nicht jedoch gegen Umbau zu "schmutzigen Waffen".

Hinweis der wwj-Redaktion: Die "schmutzigsten Waffen" überhaupt sind die funktionierenden Atomwaffen selbst.

06 Juni 2008

Atomwaffen-Schlampereien kosten US-Luftwaffenchef das Amt

((wwj) US-Verteidigungsminister Robert Gates hat den Luftwaffenchef Michael Wynne wegen schwerwiegender Pannen im Zusammenhang mit Atomwaffen abgesetzt. Durch Unachtsamkeit seien im Jahr 2006 Atomraketenzünder nach Taiwan geliefert worden und im August 2006 ein mit Inlandstransporten beauftragter B-52-Bomber versehentlich mit einsatzbereiten Atomraketen beladen gewesen, denen man die Gefechtsköpfe zu demontieren vergessen habe. Nachfolger von Wynne wurde Michael Mosley.

KOMMENTAR

Auch wenn die Atomwaffenteile-Lieferung an Taiwan nur "versehentlich" war, ist es nicht nur ein disziplinarisches Problem der US-Luftwaffe, sondern auch ein Verstoß gegen den Atomwaffensperrvertrag und muss als solcher gerügt werden. -markus rabanus-

06 Mai 2008

Abschreckungsdoktrin

Die atomare Abschreckungsdoktrin bzw. Abschreckungsstrategie wird von ihren Verfechtern als "friedenssichernd" und "Verteidigungsstrategie" propagiert, aber anstatt den Frieden zu sichern, sorgt sie für maximales Misstrauen und gefährlichstes Wettrüsten, und anstatt "Verteidigung" stellt sie sich als maximale Erpressungspotential dar, welches sich die Atomwaffenstaaten gegenüber atomwaffenlosen Staaten privilegiert anmaßen.

Kritik an der Abschreckungsdoktrin, einzeln

1. Die Atomwaffenstaaten definieren vollkommen willkürlich, was sie unter einem "Angriff" verstehen, sondern stellen mal dieses, mal jenes "Interesse" als ihr legitim verteidigungsfähiges "nationales Interesse" dar, so dass die Atomwaffen auch als Erpressungsmittel genutzt werden, um andere Staaten zu bevormunden.

2. Die atomare Abschreckungsdoktrin wurde zwar aus dem allgemeineren und rationalen Vorbeugungsprinzip entwickelt, dass ein potentieller Angreifer durch eine Vergeltungsandrohung von einem Angriff abzuschrecken bzw. abzuhalten sei, vgl. Strafrecht >> Generalprävention, aber geht als atomare Strategie vollkommen andere Wege, denn sie droht im Unterschied zur gewöhnlichen "Vergeltung" nicht nur potentielle Angreifer, sondern bedroht die Menschheit in ihrer Gesamtheit mit dem etwa 20-fachen Overkill.

3. Die atomare Abschreckungsdoktrin versagt insbesondere gegenüber Politikern, die durch schwere Verbrechen "überhaupt nichts mehr zu verlieren haben", also nicht davor zurückschrecken würden, die Menschheit für sich haften zu lassen.

4. Die atomare Abschreckungsdoktrin versagt auch deshalb, weil ihre Vertreter permanent versuchen, die Vergeltungsmittel des Gegners durch fortschreitend zielgenauere Angriffstechniken und durch fortschreitend effektivere Abwehrtechniken auszuschalten und damit die eigenen Angriffsfähigkeiten zu erhöhen. Die atomare Abschreckungsdoktrin treibt somit das Wettrüsten an, wie auch jede konventionelle Abschreckung, solange die Friedenssicherung auf dem Wege der nationalen Selbstjustiz versprochen wird, anstatt die Friedenssicherung durch ein globales Gewaltmonopol der Vereinten Nationen zu gewährleisten.

5. Die atomare Abschreckungsdoktrin sorgt für permanentes Misstrauen der Atommächte gegeneinander und gegenüber atomwaffenlosen Staaten, die im Verdacht stehen, ebenfalls in den Besitz von Atomwaffen zu gelangen. Solche Falschverdächtigungen wurden beispielsweise bemüht, um für den Irak-Krieg zu werben.

6. Die atomare Abschreckungsdoktrin ist auch deshalb völkerrechtswidrig, weil sich die Atomwaffenmächte hinsichtlich des "Rechts auf Atomwaffen" gegenüber atomwaffenlosen Staaten privilegieren, also das in der UNO-Charta zugesicherte Prinzip der Gleichheit verletzen.

7. Die atomare Abschreckungsdoktrin ist auch deshalb völkerrechtswidrig, weil die Atomwaffenmächte nicht ausreichend vergewissern können, dass es zu keinem ungewollten Atomwaffenkrieg kommt, beispielsweise durch Fehlinterpretation von Geschehnissen, durch Terrorismus, durch "technisches" oder "menschliches Versagen", denn jedes Versagen im Umgang mit Atomwaffen setzt zunächst einmal das POLITISCHE VERSAGEN voraus, dass überhaupt Atomwaffen existieren.

22 April 2008

Clinton im Atomkriegswahn

Clinton verspricht Iran Vernichtung bei Atomwaffenschlag gegen Israel

WASHINGTON, 22. April (RIA Novosti). US-Senatorin Hillary Clinton würde als Präsidentin im Falle eines Atomwaffenangriffs auf Israel die Anweisung geben, im Gegenzug Iran völlig zu zerstören.

"Sollten die Iraner so dumm sein und einen Schlag gegen Israel erwägen, werden wir in den nächsten zehn Jahren in der Lage sein, sie völlig zu vernichten", sagte die US-Präsidentschaftskandidatin in einem Interview mit dem US-Sender ABC.

Damit beantwortete die Senatorin die Frage des Moderators, was sie tun würde, sollte Iran Atomwaffen gegen Israel einsetzen.


KOMMENTAR: Und die Kreml-Nachrichtenagentur freut sich, denn Putin und Gazprom wollen davon profitieren, dass es mit dem Iran kein Einvernehmen gibt. Siehe Analyse -msr-

16 April 2008

Atomwaffensperrvertrag (Übersetzung)

Text des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen –NVV –
(deutsche Übersetzung, Quelle: Auswärtiges Amt)

Die diesen Vertrag schließenden Staaten, im folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet, -
in Anbetracht der Verwüstung, die ein Atomkrieg über die ganze Menschheit bringen würde,
und angesichts der hieraus folgenden Notwendigkeit, alle Anstrengungen zur Abwendung der
Gefahr eines solchen Krieges zu unternehmen und Maßnahmen zur Gewährleistung der
Sicherheit der Völker zu ergreifen,
von der Auffassung geleitet, dass die Verbreitung von Kernwaffen die Gefahr eines
Atomkrieges ernstlich erhöhen würde,
im Einklang mit Entschließungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, worin der
Abschluss einer Übereinkunft zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von Kernwaffen
gefordert wird,
unter Übernahme der Verpflichtung, zusammenzuarbeiten, um die Anwendung der
Sicherungsmaßnahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation auf friedliche nukleare
Tätigkeiten zu erleichtern,
in dem Willen, Forschung, Entwicklung und sonstige Bemühungen zu unterstützen, die darauf
gerichtet sind, im Rahmen des Sicherungssystems der Internationalen
Atomenergie-Organisation die Anwendung des Grundsatzes einer wirksamen
Sicherungsüberwachung des Flusses von Ausgangs- und besonderem spaltbarem Material zu
fördern, und zwar durch Verwendung von Instrumenten und andere technische Verfahren an
bestimmten strategischen Punkten,
in Bekräftigung des Grundsatzes, dass die Vorteile der friedlichen Anwendung der Kerntechnik
einschließlich aller technologischen Nebenprodukte, die Kernwaffenstaaten gegebenenfalls bei
der Entwicklung von Kernsprengkörpern gewinnen, allen Vertragsparteien, gleichviel ob
Kernwaffenstaaten oder Nichtkernwaffenstaaten, für friedlich Zwecke zugänglich sein sollen,
in der Überzeugung, dass im Verfolg dieses Grundsatzes alle Vertragsparteien berechtigt sind,
an dem weitestmöglichen Austausch wissenschaftlicher Informationen zur Weiterentwicklung
der Anwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke teilzunehmen und allein oder in
Zusammenarbeit mit anderen Staaten zu dieser Weiterentwicklung beizutragen,
in der Absicht, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Beendigung des nuklearen Wettrüstens
herbeizuführen und auf die nukleare Abrüstung gerichtete wirksame Maßnahmen zu ergreifen,
mit der eindringlichen Empfehlung einer Zusammenarbeit aller Staaten zur Verwirklichung
dieses Zieles,
eingedenk der in der Präambel des Vertrages von 1963 über das Verbot von
Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser durch dessen
Vertragsparteien bekundeten Entschlossenheit, darauf hinzuwirken, dass alle
Versuchsexplosionen von Kernwaffen für alle Zeiten eingestellt werden, und auf dieses Ziel
gerichtete Verhandlungen fortzusetzen, in dem Wunsch, die internationale Entspannung zu fördern und das Vertrauen zwischen den Staaten zu stärken, damit die Einstellung der Produktion von Kernwaffen, die Auflösung aller vorhandenen Vorräte an solchen Waffen und die Entfernung der Kernwaffen und ihrer Einsatzmittel aus den nationalen Waffenbeständen aufgrund eines Vertrags über allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle erleichtert wird,
eingedenk dessen, dass die Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen in
ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische
Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen
unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt unterlassen müssen und dass die
Herstellung und Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit unter möglichst
geringer Abzweigung menschlicher und wirtschaftlicher Hilfsquellen der Welt für
Rüstungszwecke zu fördern ist – sind wie folgt übereingekommen:

Artikel I

Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige
Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen.

Artikel II

Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige
Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder
mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch
sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen
Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.

Artikel III

(1) Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Sicherungsmaßnahmen anzunehmen, wie sie in einer mit der Internationalen Atomenergie-Organisation nach Maßgabe
ihrer Satzung und ihres Sicherungssystems auszuhandelnden und zu schließenden
Übereinkunft festgelegt werden, wobei diese Sicherungsmaßnahmen ausschließlich dazu
dienen, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzuprüfen, damit
verhindert wird, dass Kernenergie von der friedlichen Nutzung abgezweigt und für Kernwaffen
oder sonstige Kernsprengkörper verwendet wird. Die Verfahren für die nach diesem Artikel
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden in Bezug auf Ausgangs- und besonderes
spaltbares Material durchgeführt, gleichviel ob es in einer Hauptkernanlage hergestellt,
verarbeitet oder verwendet wird oder sich ausserhalb einer solchen Anlage befindet. Die nach
diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen finden Anwendung auf alles Ausgangsund
besondere spaltbare Material bei allen friedlichen nuklearen Tätigkeiten, die im
Hoheitsgebiet dieses Staates, unter seiner Hoheitsgewalt oder unter seiner Kontrolle an
irgendeinem Ort durchgeführt werden.
(2) Jeder Staat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, a) Ausgangs- und besonderes
spaltbares Material oder b) Ausrüstungen und Materialien, die eigens für die Verarbeitung,
Verwendung oder Herstellung von besonderem spaltbarem Material vorgesehen oder
hergerichtet sind, einem Nichtkernwaffenstaat für friedliche Zwecke nur dann zur Verfügung zu
stellen, wenn das Ausgangs- oder besondere spaltbare Material den nach diesem Artikel
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unterliegt.
(3) Die nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden so durchgeführt,
dass sie mit Artikel IV in Einklang stehen und keine Behinderung darstellen für die
wirtschaftliche und technologische Entwicklung der Vertragsparteien oder für die internationale
Zusammenarbeit auf dem Gebiet friedlicher nuklearer Tätigkeiten, einschließlich des
internationalen Austausches von Kernmaterial und Ausrüstungen für die Verarbeitung,
Verwendung oder Herstellung von Kernmaterial für friedliche Zwecke in Übereinstimmung mit
diesem Artikel und dem in der Präambel niedergelegten Grundsatz der
Sicherungsüberwachung.
(4) Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, schließen entweder einzeln oder
gemeinsam mit anderen Staaten nach Maßgabe der Satzung der Internationalen
Atomenergie-Organisation Übereinkünfte mit dieser, um den Erfordernissen dieses Artikels
nachzukommen. Verhandlungen über derartige Übereinkünfte werden binnen 180 Tagen nach
dem ursprünglichen Inkrafttreten dieses Vertrags aufgenommen. Staaten, die ihre Ratifikationsoder
Beitrittsurkunde nach Ablauf der Frist von 180 Tagen hinterlegen, nehmen Verhandlungen
über derartige Übereinkünfte spätestens am Tag der Hinterlegung auf. Diese Übereinkünfte
treten spätestens achtzehn Monate nach dem Tag des Verhandlungsbeginns in Kraft.

Artikel IV

(1) Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller
Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für
friedliche Zwecke zu entwickeln.
(2) Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitestmöglichen Austausch von Ausrüstungen,
Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der
Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen. Vertragsparteien, die
hierzu in der Lage sind, arbeiten ferner zusammen, um allein oder gemeinsam mit anderen
Staaten oder internationalen Organisationen zur Weiterentwicklung der Anwendung der
Kernenergie für friedliche Zwecke, besonders im Hoheitsgebiet von Nichtkernwaffenstaaten,
die Vertragspartei sind, unter gebührender Berücksichtigung der Bedürfnisse der
Entwicklungsgebiete der Welt beizutragen.

Artikel V

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen,
dass im Einklang mit diesem Vertrag unter geeigneter internationaler Beobachtung und durch
geeignete internationale Verfahren die möglichen Vorteile aus jeglicher friedlichen Anwendung
von Kernsprengungen Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, auf der Grundlage der
Gleichbehandlung zugänglich gemacht werden und dass die diesen Vertragsparteien für die
verwendeten Sprengkörper berechneten Gebühren so niedrig wie möglich sind und keine
Kosten für Forschung und Entwicklung enthalten. Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei
sind, können diese Vorteile aufgrund einer oder mehrerer internationaler Sonderübereinkünfte
durch eine geeignete internationale Organisation erlangen, in der Nichtkernwaffenstaaten
angemessen vertreten sind. Verhandlungen hierüber werden so bald wie möglich nach
Inkrafttreten dieses Vertrags aufgenommen. Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind,
können diese Vorteile, wenn sie es wünschen, auch aufgrund zweiseitiger Übereinkünfte
erlangen.

Artikel VI

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über
wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur
nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung
unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.

Artikel VII

Dieser Vertrag beeinträchtigt nicht das Recht einer Gruppe von Staaten, regionale Verträge zu
schließen, um sicherzustellen, dass ihre Hoheitsgebiete völlig frei von Kernwaffen sind.

Artikel VIII

(1) Jede Vertragspartei kann Änderungen dieses Vertrags vorschlagen. Der Wortlaut jedes
Änderungsvorschlags wird den Verwahrregierungen übermittelt, die ihn allen Vertragsparteien
zuleiten. Daraufhin berufen die Verwahrregierungen auf Antrag von mindestens einem Drittel
der Vertragsparteien zur Prüfung des Änderungsvorschlags eine Konferenz ein, zu der sie alle
Vertragsparteien einladen.
(2) Jede Änderung dieses Vertrags bedarf der Genehmigung durch Stimmenmehrheit aller
Vertragsparteien einschließlich der Stimmen aller Kernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind,
und aller sonstigen Vertragsparteien, die im Zeitpunkt der Zuleitung des Änderungsvorschlags
Mitglied des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation sind. Die
Änderung tritt für jede Vertragspartei, die ihre Ratifikationsurkunde zu der Änderung hinterlegt
hat, in Kraft mit der Hinterlegung von Ratifikationsurkunden durch die Mehrheit aller
Vertragsparteien einschließlich der Ratifikationsurkunden aller Kernwaffenstaaten, die
Vertragspartei sind, und aller sonstigen Vertragsparteien, die im Zeitpunkt der Zuleitung des
Änderungsvorschlags Mitglied des Gouverneursrats der Internationalen
Atomenergie-Organisation sind. Danach tritt die Änderung für jede weitere Vertragspartei mit
der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde zu der Änderung in Kraft.
(3) Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Vertrags wird in Genf, Schweiz, eine Konferenz
der Vertragsparteien zu dem Zweck abgehalten, die Wirkungsweise dieses Vertrags zu
überprüfen, um sicherzustellen, dass die Ziele der Präambel und die Bestimmungen des
Vertrags verwirklicht werden. Danach kann eine Mehrheit der Vertragsparteien in Abständen
von je fünf Jahren die Einberufung weiterer Konferenzen mit demselben Ziel der Überprüfung
der Wirkungsweise des Vertrags erreichen, indem sie den Verwahrregierungen einen
diesbezüglichen Vorschlag unterbreitet.

Artikel IX

(1) Dieser Vertrag liegt für alle Staaten zur Unterzeichnung auf. Jeder Staat, der den Vertrag
nicht vor seinem nach Absatz 3 erfolgten Inkrafttreten unterzeichnet, kann ihm jederzeit
beitreten.
(2) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation durch die Unterzeichnerstaaten. Die Ratifikations- und die Beitrittsurkunden sind bei den Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika zu hinterlegen; diese werden hiermit zu Verwahrregierungen bestimmt.
(3) Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald die Staaten, deren Regierungen zu Verwahrern des
Vertrags bestimmt worden sind, und vierzig sonstige Unterzeichnerstaaten ihn ratifiziert und
ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben. Für die Zwecke dieses Vertrags gilt als
Kernwaffenstaat jeder Staat, der vor dem 1. Januar 1967 eine Kernwaffe oder einen sonstigen
Kernsprengkörper hergestellt und gezündet hat.
(4) Für Staaten, deren Ratifikations- oder Beitrittsurkunde nach dem inkrafttreten dieses
Vertrags hinterlegt wird, tritt er am Tag der Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder
Beitrittsurkunde in Kraft.
(5) Die Verwahrregierungen unterrichten alle Unterzeichnerstaaten und beitretenden Staaten
sogleich vom Zeitpunkt jeder Unterzeichnung und jeder Hinterlegung einer Ratifikations- oder
Beitrittsurkunde, vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags und vom Zeitpunkt des
Eingangs von Anträgen auf Einberufung einer Konferenz oder von sonstigen Mitteilungen.
(6) Dieser Vertrag wird von den Verwahrregierungen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen registriert.

Artikel X

(1) Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem
Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch aussergewöhnliche, mit dem Inhalt
dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen
ihres Landes eingetreten ist. Sie teilt diesen Rücktritt allen anderen Vertragsparteien sowie
dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus mit. Diese Mitteilung hat
eine Darlegung der aussergewöhnlichen Ereignisse zu enthalten, durch die ihrer Ansicht nach
eine Gefährdung ihrer höchsten Interessen eingetreten ist.
(2) Fünfundzwanzig Jahre nach Inkrafttreten dieses Vertrags wird eine Konferenz einberufen,
die beschließen soll, ob der Vertrag auf unbegrenzte Zeit in Kraft bleibt oder um eine oder
mehrere bestimmte Frist oder Fristen verlängert wird. Dieser Beschluss bedarf der Mehrheit
der Vertragsparteien.

Artikel XI

Dieser Vertrag, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer
Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird in den Archiven der Verwahrregierung hinterlegt.
Diese übermitteln den Regierungen der Unterzeichnerstaaten und der beitretenden Staaten
gehörig beglaubigte Abschriften.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten diesen Vertrag
unterschrieben.
GESCHEHEN in drei Urschriften zu London, Moskau und Washington am 1. Juli 1968.

KOMMENTAR >> www.inidia.de/atomwaffensperrvertrag.htm

23 Januar 2008

K.D. Naumann fordert Atom-Erstschlagsstrategie

Nur wenige werden ihn kennen, aber er gilt als der höchstdekorierte Militär seit dem 2.Weltkrieg: Klaus Dieter Naumann (* 25. Mai 1939 in München) ist General a. D. des Heeres der Bundeswehr, war von 1991 bis 1996 Generalinspekteur der Bundeswehr und hatte von 1996 bis zu seiner Pensionierung 1999 den Vorsitz des NATO-Militärausschusses.

Rente schützt vor Torheit nicht: Naumann und vier andere ehemalige NATO-Kommandeure vertreiben sich die Weile als "Expertengremium" und verfassten einen "Bericht", den die NATO im April diskutieren soll: Es müsse der Ersteinsatz von Atomwaffen "als letztes Instrument zur Verhinderung des Einsatzes von Massenvernichtungswaffen im Köcher der Eskalation bleiben."

Solche Wünsche stehen im Widerspruch zu Artikel 6 Atomwaffensperrvertrag, der zur totalen Abrüstung aller Atomwaffen verpflichtet, also erst recht verbietet, neue Atomschlagskonzepte zu entwickeln, aber Naumann & Co. sind sich einig: Es gebe "einfach keine realistische Aussicht auf eine atomwaffenfreie Welt"

Diese Strolche empfehlen also den endgültigen Bruch mit dem Atomwaffensperrvertrag.

markus rabanus >> www.Diskussionen.de

21 Januar 2008

Moskau vertritt atomare Erstschlagsstrategie

RIA Novosti erweist sich mal wieder als Propaganda-Maschine der russischen Regierung und verschafft der nuklearen Präventivschlagsdrohung den Anschein der Normalität, denn diese Militärstrategie sei "keine Sensation", sondern Anfang 2000 beschlossen worden. - Wahrhaftig "keine Sensation", dass RIA Novosti so tut, als habe sie seinerzeit darüber berichtet, denn immerhin ist es eine dramatische Abkehr von Gorbatschows Politik des Verzichts auf Erstschlagsstrategien.

Und die USA seien schlimmer, kann auch schwerlich trösten, wenn Moral Russlands ist, das eigene Unrecht mit dem Unrecht anderer rechtfertigen zu dürfen, dass die US-Militärdoktrinen den Atomwaffeneinsatz "im Gefechtsfeld" vorsehen, was nicht Teil russischer Konzepte sei. Aber RIA Novosti erspart uns Lesern die Geschmacklosigkeit des Hinweises, was denn die Ziele russischer Atomwaffen sind.

Dann das typische Gesülze, dass der Atomwaffeneinsatz nur für den "Notfall" vorgesehen sei, aber spannend wird es dann doch in den um Gewöhnlichkeit bemühten Nebensätzen, wenn es heißt, dass der Präventivschlag gegen Atomwaffenstaaten und in anderen Konstellationen vorgesehen ist.

Das sind Steigerungen der Atomschlagsstrategien, die jede für sich kritisiert werden muss:

1. Es gibt zweierlei Abschreckungsstrategien, von denen die "Strategie der massiven Vergeltung" weniger eskalativ ist, denn sie ist eine "Zweitschlags-Strategie", setzt also voraus, dass der Gegner den nuklearen Erstschlag geführt hat.
Wer sich jedoch, wie jetzt auch Russland, den nuklearen Erstschlag in der eigenen Militärstrategie hat, will Teil der Eskalation sein.
Wo bleibt in dieser Frage der Protest der Bundesrepublik Deutschland?

2. Wenn der Atomwaffensperrvertrag schon sein in Artikel 6 gesetztes Ziel der atomwaffenfreien Welt verfehlt, weil sich die Atomwaffenmächte nicht an das Abrüstungsgebot halten, dann sollten die Atomwaffenmächte wenigstens zusichern, niemals gegen Nichtatomwaffenstaaten Atomwaffen einzusetzen.
Aber auch das macht Russland nicht und auch keiner der anderen Atomwaffenstaaten, wobei in diesem Fall noch klarer wird, dass sie sich gegenüber den Nichtatomwaffenstaaten nicht damit herausreden können, dass es die anderen Atomwaffenstaaten an solchen Zusicherungen fehlen lassen.
Wo bleibt in dieser Frage der Protest der Bundesrepublik Deutschland?

-ZitatAnfang-
Russland zu atomarem Präventivschlag bereit - "Nesawissimaja Gaseta"

21/ 01/ 2008

MOSKAU, 21. Januar (RIA Novosti). Am vergangenen Samstag verkündete Generalstabschef Juri Balujewski, Russland sei bereit, im Notfall einen atomaren Erstschlag auszuführen, woraufhin die Meldungen der größten Nachrichtenagenturen heiß liefen, schreibt die „Nesawissimaja Gaseta" vom Montag.
Dabei enthielt der Vortrag des Generalstabschef der russischen Streitkräfte auf einer Militärkonferenz in Moskau keine Sensationen. Der General hatte nur kurz eine Bestimmung der Militärdoktrin Russlands dargelegt, die Anfang 2000 angenommen wurde.
In der Doktrin heißt es, dass ein atomarer Präventivschlag gegen einen Atomwaffen besitzenden Staat oder eine Koalition von Staaten geführt werden kann, falls diese einen großen Angriff gegen die Russische Föderation und ihre Verbündeten vorhaben.
Das Recht und die Möglichkeit eines nuklearen Präventivschlags ist auch in den entsprechenden Dokumenten der USA und anderer Atomwaffenmächte festgeschrieben. Mehr noch: die Pentagon-Chefs planen sogar den Einsatz von Atomwaffen auf dem Kampffeld, was in den russischen Gefechtsvorschriften nicht vorgesehen ist.
Freilich konnte sich Balujewski die Worte nicht verkneifen, dass "die militärische Stärke nicht nur im Verlauf von Kampfhandlungen eingesetzt werden kann, sondern auch zur Demonstration der Entschlossenheit der Landesführung, seine Interessen zu behaupten". Wie das anzustellen ist, ist nicht ganz klar. Die Fahrt eines Schiffsverbands der Nord- und der Schwarzmeerflotte in den Atlantik und das Mittelmeer wie auch die Langstreckenflüge zu den Küsten der NATO-Länder sind hierbei nicht entscheidend. Die Neubewaffnung von Armee und Flotte geht äußerst langsam von sich. Trotz großspuriger Erklärungen von Regierungs- und Militärbeamten gehen einige Waffen über das Teststadium nicht hinaus. Es gelingt nicht, die Serienproduktion von modernen Waffen und Systemen anzubahnen. Dabei stellt das Land riesige Summen für die Verteidigungsbedürfnisse bereit. Für 2008 sind über 800 Milliarden Rubel geplant (1 Euro entspricht etwa 35,8 Rubel), für 2009 über 900 Milliarden und für 2010 über 1,1 Billion Rubel vorgesehen.
Dabei liegt die Frage nach der Effizienz und Rationalität dieser Ausgaben auf der Hand. Auf der Konferenz warnte Generaloberst Alexander Selin, Oberbefehlshaber der Luftstreitkräfte, davor, dass Russland im Jahr 2020 gegen Luft- und Weltraumangriffe nicht ausreichend geschützt ist.

-Zitat-Ende -

Fortsetzung KOMMENTAR:

Im zweiten Teil des Artikels kritisiert RIA Novosti zu allem Überfluss noch die Langsamkeit der russischen Hochrüsterei. Mit der Rot-Markierung möchte ich auf einen Absatz hinweisen, der demonstriert, wie tief der Artikelschreiber im Schützengraben sitzt. - Ein Trauerspiel, womit sich manche Leute bzw. sehr viele Leute ihr Geld verdienen.

markus rabanus >> Diskussion

Malaysia ratifiziert Atomwaffenteststopp-Vertrag

Pressemitteilung des AA v. 21.01.2008
Bundesregierung begrüßt Ratifizierung des Kernwaffenteststopp-Vertrags durch Malaysia

Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier begrüßt die Ratifizierung des Kernwaffenteststopp-Vertrags (CTBT) durch Malaysia. In Berlin erklärte er heute (21.01.):
„Die atomare Abrüstung und eine Stärkung der nuklearen Nichtverbreitung sind Kernanliegen der deutschen Außenpolitik. Deshalb freue ich mich, dass Malaysia dem Kernwaffenteststopp-Vertrag beigetreten ist. Das ist ein wichtiger Schritt. Die Ratifikation durch Malaysia bringt uns der Universalisierung näher. Ich fordere erneut alle Staaten auf, die den Kernwaffenteststopp-Vertrag noch nicht unterzeichnet oder ratifiziert haben, dies baldmöglichst zu tun.“
Der Kernwaffenteststopp-Vertrag (Comprehensive Test Ban Treaty, CTBT) aus dem Jahr 1996 hat ein umfassendes Verbot von Nukleartests zum Ziel. 178 Staaten von 192 Staaten haben ihn bislang gezeichnet, 143 haben ihn ratifiziert. Für das Inkrafttreten des Vertrages ist darüber hinaus die Ratifizierung durch vierundvierzig im Vertrag namentlich aufgeführte Staaten erforderlich. Mit der Ratifizierung Malaysias haben nun auch sechs von zehn ASEAN-Staaten den Vertrag ratifiziert.

01 Januar 2008

Editorial

Die Atomwaffenstaaten beanspruchen sämtlich für sich die Weisheit und den festen Willen zum Frieden. Ich setze mich dafür ein, dass mein Land auf Atomwaffen verzichtet, nicht etwa, weil ich Herrn Bush oder Herrn Putin für gescheiter halten würde als Frau Merkel, sondern weil ich davon überzeugt bin, dass Atomwaffen Unrechtswaffen sind, also auch niemand ein Anrecht darauf hat.

Darum sollen sich die Atomwaffenstaaten hinsetzen, sich gegenseitig noch einmal ihrer Friedenssehnsucht versichern und dann mit den Vereinten Nationen einen Vertrag schließen, der die Durchsetzung und Überwachung eines weltweiten Atomwaffenverbotes regelt.

- markus rabanus -

14 Dezember 2007

Appell zugunsten von Mordechai Vanunu

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Der israelische Bürger Mordechai Vanunu steht wieder vor Gericht. Warum?

Mordechai Vanunu wurde 1988 in Jerusalem von einem Militärgericht wegen Veröffentlichung von Informationen über das israelische geheime Atomwaffenprogramm und die Atomanlage Dimona, wo er als Ingenieur arbeitete, zu 18 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, und zwar wegen "Unterstützung des Feindes in Kriegszeiten" und des "Sammelns" und der "Weitergabe von geheimem Informationsmaterial mit der Absicht, die Sicherheit des Staates zu schädigen".

Das Urteil löste weltweit Proteste aus. Eine Gruppe renommierter Naturwissenschaftler - auch aus dem Umfeld der "Pugwash Conferences on Science and Wold Affairs" - veröffentlichte damals einen Appell zugunsten von Mordechai Vanunu an das Israelische Gericht (NYR v. 16.6.1988, Anlage 2). Darin heißt es:

(…) Widerstand gegen ein großes Unheil, auch wenn es staatlich sanktioniert ist, bedarf keiner Rechtfertigung. Er ist vielmehr eine notwendige Voraussetzung gesellschaftlicher Fortentwicklung.
Das Verbrechen von Mordechai Vanunu besteht darin, dass sein Gewissen es nicht zuließ, über ein Atomwaffenprogramm in seinem Land zu schweigen…
Wie das Gericht die Verantwortung eines Bürgers gegenüber seinem Staat auch sehen mag, diese Handlung - die Existenz eines israelischen Atomwaffenprogramms zu enthüllen verdient das Verständnis des Gerichts und die Anerkennung eines moralischen Imperativs, den sich verantwortungsbewusste Wissenschaftler weltweit zu eigen gemacht haben. (…)

Fortsetzung im Pdf-Dokument: [Appell zugunsten von Mordechai Vanunu]

08 November 2007

Pakistans Atomwaffen und Pakistans Instabilität

Genaues weiß man nicht, denn Pakistans Regierung verweigert Auskünfte zum Umfang der Atomwaffenbestände. Es könnten 20, aber auch 90 sein. Aus Sicherheitsgründen seien sie in Teile zerlegt auf verschiedene Militärstationen verteilt. Da Pakistan die Atomwaffen jedoch als Abschreckungskonzept gegenüber der Atomwaffenmacht Indien vorhält, ist davon auszugehen, dass die Lagerstätten dicht beieinander liegen, wenn überhaupt die Verteilung Realität ist.

Der Ausnahmezustand in Pakistan beunruhigt nun auch die US-Militärs. Laut FOCUS bemerkt Generalleutnant Carter Ham, Einsatzchef der US-Militärführung, dazu scharfsinnig: "Wann immer ein Land mit Atomwaffen eine Entwicklung wie derzeit Pakistan durchmacht, ist das eine vorrangige Sorge für uns."

23 Oktober 2007

Die Lügenindustrie der Atomlobby

"Zwischenfälle" mit Nuklearrüstung

Während Störfälle bei Vattenfall Deutschlands Atom-Lobby Lügen strafen und Japans größter Atomstrom-Erzeuger zugeben musste, dass infolge des letzten Erdbebens mehr als 50 Schäden an Sicherheitseinrichtungen entstanden und verschwiegen wurden, so wird all dieses Gelüge weit in den Schatten gestellt, so selten aus dem Bereich der atomaren Rüstungen "Zwischenfälle" in die Öffentlichkeit gelangen, wie es gestern in der NYT zu lesen war, aber nicht in der Tagesschau zu hören:

Sechs Matrosen des mit Atomwaffen strotzenden U-Bootes USS Hampton fälschten über einen Monat lang Protokolle, als hätten sie die täglich notwendigen Reaktor-Tests vorgenommen. Nun seien sie außergerichtlich bestraft worden. Näheres dazu bleibt Phantasie überlassen. In diesem Fall lohnt keine, denn die Bestrafung wird schon nicht so sein, dass sich die Jungs "ungerecht behandelt" fühlen, sonst könnten sie zu plaudern provoziert sein, was an erheblich schlimmeren Vorkommnissen der Öffentlichkeit verschwiegen wird.
Kommandeur Ryan Perry erklärt: "Es bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die Mannschaft oder die Öffentlichkeit." - Na prima, so dachten vermutlich auch die sechs Matrosen.

Und wie kam es heraus? Weil Leute wie Perry zu einer Pressekonferenz eingeladen hätte, um den Souverän (=Volk) über die Schlamperei und Risiken der Marine zu informieren? Nein, stattdessen griff auch in diesem Fall das GESETZ DER SERIE = schlüpfte eine Meldung an die Öffentlichkeit, die ihr normalerweise verschwiegen würde, so entstehen anderenorts "undichte Stellen" und berichten aus ihren Bereichen - bis dafür kein Bedarf mehr in den "News-Redaktionen" ist, denn die News sind Ware - und da darf nicht jeden Tag gleiche Kost auf den Tisch.

Aber zweimal darf schon sein, denn nur wenige Tage zuvor kam heraus, dass trotz "tief gestaffelter Sicherheitsvorkehrung versehentlich" Marschflugkörper durch die US-Lüfte transportiert wurden, von denen das Verlade- und Flugpersonal glaubte, die seien ohne Atomsprengköpfe. Irrtum, die Dinger waren "einsatzfähig".
Sechzig Beteiligte wurden "bestraft" - wie auch immer - und es darf geraten werden, was der zuständige Luftwaffen-General Richard Newton dazu sagte: "Grundsätzlich sind die Regeln für den Umgang mit nuklearen Sprengkörpern ausreichend. Sowohl US-Präsident George W. Bush als auch Verteidigungsminister Robert Gates wurden über den Vorfall informiert. Die öffentliche Sicherheit war nie in Gefahr." - Und Bush behielt es für sich. - Die Vorgänge würden weiterhin "untersucht". Nach den undichten Stellen. Allein das ist "sicher".

Ist das Schelte gegen die Atommacht USA? Aber klar ist es das. Schelte gegen die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, die sich anmaßt, Waffen zu besitzen, die sie anderen verbietet, aber in China, Russland und Israel wird man solche Schelte nicht in die "News" übernehmen, weil die Regierungen ANGST vor ihren Bevölkerungen haben, die auf die Idee kommen könnten, dass es im eigenen Land eher noch schlechter steht, vor allem in diesen militanten Kaputtnik-Staaten, in denen es noch nicht einmal Meinungs- und Pressefreiheit gibt, sondern staatliche Zensur "aus Gründen der nationalen Sicherheit".

Doch wo solche Freiheit ist, da herrscht längst nicht sie allein, sondern tut sich schwer gegen die Kumpanei von Politik und Wirtschaft, deren Bewusstseinsindustrie.

-markus rabanus- >> Diskussion

06 August 2007

Japans Premier verspricht Atomwaffenverzicht

Japans Regierungschef Abe bekräftigte am heutigen 62. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima allen Spekulationen um eine Kursänderung entgegen, dass er an den wesentlichen Prinzipien des Atomwaffenverzichts festhalte.