07 Juli 2008

ARD-Interview: "Atomwaffen als Lebensversicherung"

Politologe Oliver Thränert von der Stiftung Wissenschaft und Politik im Gespräch mit Redakteur Christian Radler für tagesschau.de: "Ich glaube nicht, dass Israel jetzt, da es nicht sicher sein kann, was Iran und Syrien eigentlich treiben, seine "Lebensversicherung" aus der Hand gibt."

Dem Politologen Thränert sollte klar sein, dass wer Atomwaffen zu "Lebensversicherungen" schönredet, nur noch militärische Argumente hat, wenn sich auch sogenannte Schurkenstaaten "lebensversichern" wollen.

Thränert: "Dazu müssten zunächst einmal Iran und Syrien überprüfbar auf Nuklearwaffenoptionen verzichten."

Der Politologe Thränert wird wissen, dass Israel "zunächst einmal" jede Überprüfung der eigenen Atomprogramme verweigert und die Doppelmoral im Umgang mit den Streitparteien ein Haupthindernis in den Verhandlungen mit dem Iran ist.

Das ARD-Interview ist getitelt "Diplomatischer Ausgleich ist schwierig". Daran wird sich nichts ändern, solange man unter "Ausgleich" versteht, dass Israel und die Atomwaffenmächte über den Missbrauchsverdacht erhaben seien und die Mullahs in Teheran und anderswo seien es nicht. Vorrechte lassen sich nicht aus Vertrauensvorteilen ableiten, denn die iranischen Anfeindungen haben zu viel Gegenseitigkeit, bishin zu verkappten und offenen Drohungen, den Iran atomar anzugreifen.

Vorrechte, atomare Vorrechte, lassen sich einzig und allein aus den Weltsicherheitsratsentschließungen herleiten, denn auch missfälliges Recht, wie es der Iran mit einigen guten Gründen reklamiert, ist allemal bessser als eine Konfliktlösung im Wege der militärischen Selbstjustiz, auf die es hinausläuft, wenn nicht entweder wirklicher "Ausgleich" gelingt oder die Resolutionen des Weltsicherheitsrates befolgt werden.

-markus rabanus- Diskussionen.de

03 Juli 2008

Noch immer Desinformation zum Atomwaffensperrvertrag

(friedensforschung.de) Zum 40.Jahrestag des Atomwaffensperrvertrages (1.7.1968) verfassten nahezu alle großen Nachrichtenagenturen Meldungen. Einige von ihnen informierten über den Vertragsinhalt falsch.

Beispiele
In einer AFP-Meldung v. 2.7.2008 heißt es: "In dem Abkommen verzichten die Unterzeichnerstaaten ohne Atomwaffen auf nukleare Rüstung."

In einer Novosti-Meldung v. 1.7.2008 heißt es: "Der Atomwaffensperrvertrag ist ein internationales Abkommen, das eine Weiterverbreitung von Atomwaffen sowie Technologien zu deren Herstellung verhindern soll. Das Recht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie gesteht der Vertrag aber zu."

Es ist Falschberichterstattung, wenn die vertraglichen Gegenleistungen verschwiegen werden, insbesondere die Verpflichtung der Atomwaffenstaaten zur Reduzierung und vollständigen Abrüstung der eigenen Atomwaffen gemäß Art.6 Atomwaffensperrvertrag.

01 Juli 2008

Jahrestag: Atomwaffensperrvertrag 1968

Kann man diesen Jahrestag feiern? Kaum. Aber erinnern und ermahnen, denn

  1. der Atomwaffensperrvertrag wurde von den Atomwaffenstaaten nicht erfüllt, die sich gemäß Artikel 6 zur vollständigen Abrüstung ihrer Atomwaffen verpflichteten, aber stattdessen noch nicht einmal auf die Erstschlagsdrohung verzichten,
  2. der Atomwaffensperrvertrag wird von den Atomwaffenstaaten gebrochen, weil sie ihre Atomwaffen in Staaten und Gebiete lagern und umher transportieren, die nicht zu ihrem Territorium gehören, also Atomwaffen verbreiten,
  3. der Atomwaffensperrvertrag wird von den Atomwaffenstaaten gebrochen, weil sie Atomwaffenwissen an Nichtunterzeichnerstaaten wie Israel weitergaben,
  4. der Atomwaffensperrvertrag wird von den Atomwaffenstaaten gebrochen, weil sie mit Nichtunterzeichnerstaaten wie Indien atomenergetisch zusammenarbeiten,
  5. der Atomwaffensperrvertrag wird von den Atomwaffenstaaten gebrochen, weil sie auch mit dem Nichtunterzeichnerstaat Pakistan hinsichtlich dessen Atomwaffenbestandes zusammenarbeiten - und sei es aus dem Grund der Sicherung vor terroristischem Zugriff,
  6. der Atomwaffensperrvertrag wird auch von Unterzeichnerstaaten wie der Bundesrepublik Deutschland gebrochen, weil sich Deutschland einerseits zum Atomwaffenverzicht verpflichtete, aber andererseits der Stationierung von Atomwaffen zustimmt und sogar eine Politik der "nuklearen Teilhabe" treibt.

Gleichwohl ist der Atomwaffensperrvertrag das gegenwärtig wichtigste Atomwaffenabkommen, denn er ist ein Maßstab für die Rechtstreue und Rechtsbrüche seiner Unterzeichnerstaaten.

Zweierlei braucht es:

  1. Es braucht Durchführungsbestimmungen für den Artikel 6,
  2. es braucht die Universalisierung des bislang nur mitgliedschaftlichen Abkommens, denn ein Atomwaffenverbot kann nur dann funktionieren, wenn es weltweit greift. Wenn die unterzeichneten Atomwaffenstaaten darauf bestehen würden, so würde die Staaten- und Menschenmehrheit einem solch weltweiten Verbot ganz sicher folgen, denn viel weniger Zuspruch hat das gegenwärtige Regime der Atomwaffenstaaten-Privilegierung.

-markus rabanus-

30 Juni 2008

Kritik an Herfried Münklers Atomwaffen-Thesen

Unter dem Titel "Atomwaffen schrecken Dschihadisten ab" veröffentlichte "SPIEGEL-Online" (25.06.08) ein Interview mit dem an der Humboldt-Universität Berlin Geschichte lehrenden Prof. Herfried Münkler. Das Interview enthält unter anderem und kurzgefasst folgende Thesen:

1. Eine atomwaffenfreie Welt, wie sie von Obama, McCain überlegt und von den früheren US-Ministern Henry Kissinger oder George Shultz gefordert wird, hält Münklers für "realpolitisch ganz unwahrscheinlich", da die Furcht der Atommächte zu groß sei, eine von ihnen werde sich heimlich nicht daran halten und werde dann "Herr der Welt".

Kissinger, Shultz, McCain, Obama keine Realpolitiker? Herrn Münkler mag das so scheinen, aber "realpolitischer" ist die Vermutung, dass wenn ein Atomwaffenverzichtsvertrag auf den Weg kommt, dann nur einschließlich wirksamer Kontrollmechanismen.

2. Eine atomwaffenfreie Welt sei auch deshalb unrealistisch, weil es eine Vielzahl von Staaten gebe, die jederzeit heimlich Atomwaffen entwickeln könnten.

Münkler verkennt, dass ein Kontrollszenario weltweit und gegenüber jedem Staat gelten würde, also das Universalitätsprinzip anstelle des Mitgliedschaftsprinzips der Vereinten Nationen und des NPT vereinbart würde.

Dass dieser Systemwechsel vor allem vom gemeinsamen Willen der USA, Russlands und Chinas abhängt, wäre im wahrsten Sinne des Wortes "realpolitisch", denn solch gemeinsamer Entschlusskraft könnte sich zumindest in der Jetztzeit kein anderer Staat widersetzen - und würde es auch nicht, denn die Mehrheit der Vereinten Nationen würde es unterstützen.

Das Mitgliedschaftsprinzip kann stets nur vorbereitende Funktion haben, würde aber rechtsfreie Räume beibehalten, solange man sich nicht zum Universalprinzip durchringt.

Dem Historiker Münkler sollte es bekannt sein, dass alle Rechtsentwicklung nicht davon abhängig war, ob der letzte Schurke Einsicht bekennt, sondern davon, ob die politischen Kräfte ausreichend waren, ein Recht allgemeinverbindlich zu machen.

3. Münkler behauptet, dass Russland und China nicht Atomwaffenfreiheit interessiert seien, da sodann die konventionelle Überlegenheit der USA stärker ins Gewicht falle.

Auch diese These ist so realistisch wie fatalistisch, denn tatsächlich dürfte sich wohl kaum etwas zum Besseren wenden, wenn nur Argumente zum Schlechten in die Waagschale kommen.
Münkler geht offenbar davon aus, dass die USA nicht gewillt sein werden, sich an die Charta der Vereinten Nationen zu halten und auf Akte der Selbstjustiz zu verzichten, sich dem Veto der anderen Mächte zu beugen.

Das könnte sich tatsächlich den anderen Atommächten als Hindernis zum weltweiten Atomwaffenverzicht erweisen, sollte es aber dennoch nicht, denn die daraus resultierenden Risiken dr Atomwaffenverbreitung aus aus der schon vorhandenen Atombewaffnung wären weit unterschätzt und wiegen zu schwer, um die Sicherheitspolitik weiterhin auf die atomare Abschreckung zu stützen.

Es kommt demzufolge darauf an, dass die USA Gewährsmittel dafür entwickeln, von ihren militärischen Möglichkeiten nicht mehr gegen den Willen Russlands, Chinas Gebrauch zu machen.
Moderne Sicherheitspolitik sollte auf verifizierbaren Sicherheitsgarantien beruhen, nicht mehr auf Abschreckung und militärischer Überlegenheit, denn letztere hat im Extrem zur Folge, was auch Münkel in seiner Schrift "Der Wandel des Krieges. Von der Symmetrie zur Asymmetrie" ein Stück weit zur Terrorismus-Analyse nachvollzieht.

4. Auf die Frage, ob wir in Deutschland noch Atomwaffen brauchen, antwortet Münkler: "Aus politischen Gründen: ja. Aus operativen Gründen: nein. Sollten wir nicht mehr bereit sein, diese Waffen in Deutschland zu lagern, werden wir auch nicht mehr den Finger mit am Abzug haben können. Das ist vielleicht nicht schlimm. Entscheidend aber ist, dass wir dann keinen Finger mehr am Sicherungshebel haben, also auch keinen Einfluss mehr hätten, einen atomaren Angriff zu verhindern. Deshalb sollten die Waffen bleiben."

Offenbar geht Münkler davon aus, dass die "nukleare Teilhabe" so weitreichend sei, dass "wir den Finger am Abzug" hätten. Dann wäre er besser informiert als "wir", denn allgemein wird davon ausgegangen, dass die nukleare Teilhabe zwar bundesdeutsche Hilfestellungen, aber keine Verfügungsmacht darstellt.

"Aus politischen Gründen: ja", spricht sich Herr Münkler für den Behalt von Atomwaffen in Deutschland aus und ist offenbar im Glauben, dass völkerrechtliche Verpflichtungen keine politischen Gründe sind, denn die Bundesrepublik Deutschland unterschrieb den NPT am 28.11.1969.

5. Münkler hält die Debatte um die Sicherheitsmängel der europäischen Atomwaffenlager für "lanciert", da die USA ein großes Interesse daran hätten, Investitionen für die Unterbringung ihrer Nuklearwaffen auf die Verbündeten abzuwälzen.

Dass die Untersuchung durch das Pentagon auf Geheiß des US-Kongresses durchgeführt wurde, nachdem bekannt wurde, dass es zu versehentlichen Atomwaffentechnologie-Lieferungen an den Taiwan gekommen war, zum Transport vermeintlich gesicherter Atomwaffen über US-Territorium, zu Dokumentationsproblemen bei der Atomwaffen-Inventur, all das hat zunächst mal nichts mit dem von Münkler ins Feld geführte finanziellen Interesse zu tun, sondern mit dezidiert sicherheitspolitischen Interessen zur Verhinderung eines ungewollten Atomwaffeneinsatzes. Besonders einem Historiker sollte solche Vorgeschichte bekannt und zu würdigen sein.

6. Münkler mutmaßt, dass auch Dschihadisten durch Atomwaffen abzuschrecken seien. Deren Opferbereitschaft unterscheide sich nicht von der soldatisch typsichen Opferbereitschaft, den eigenen Tod zugunsten des Überlebens anderer in Kauf zu nehmen.

Mag sein, wenngleich das Ding mit der soldatischen Opferbereitschaft vielschichtig und in den meisten Fällen anders ist >> www.inidia.de/heldenmythos.htm

Es stellt sich jedoch bei Atomwaffen gar nicht die Frage nach soldatischer Opferbereitschaft, denn Soldaten haben in Sachen Krieg und Frieden gewöhnlich wenig Mitspracherecht.
Die Frage lautet vielmehr, ob sich Politiker durch Atomwaffen abschrecken lassen, und wenn dem Historiker Münkler nicht reichlich Beispiele einfallen, bei wie vielen Politikern jedes Mitgefühl gegenüber den Überlebensinteressen anderer verlorenging, dann wäre seine Abschreckungsgewissheit dahin und möglicherweise auch mehr Einsicht für ein Regime, das die Entwicklung und Vorhaltung von Atomwaffen ausschließt.

Jede Abschreckung, welche auch immer, funktioniert überhaupt nur dann, wenn Verantwortungsbewusstsein zumindest restbeständig bliebe, während jede Abschreckung versagen kann, sobald jemand glaubt, "nichts mehr zu verlieren zu haben".

7. Münkler behauptet, dass die "religiöse Intensität", "heroischen Potenziale" und Opferbereitschaft in den Industrienationen im Vergleich zu bspw. islamischen Staaten gemindert sei und durch technologische Überlegenheit ausgeglichen werde und werden müsse.

Abgesehen von der in solcher These mitschwingenden Überheblichkeit, die dazu neigt, zwischen Machbarkeit und Rechtlichkeit keine Unterscheidung zu treffen, erkennt Münkler zwar, dass die Wahrscheinlichkeit terroristischen Zugriffs auf atomwaffenfähiges Material wachse, aber er setzt gleichwohl auf den technologischen Vorsprung als Sicherheitsdoktrin.

Logischer ist hingegen, wenn aus den mitwachsenden Fähigkeiten auf Seiten der Technologieunterlegenen ein schrittweiser Paradigmenwechsel geschlussfolgert würde:
Verzicht auf Atomwaffen-Privileg gegen ein weltweites Kontrollsystem zum Atomwaffenverbot.
Und "realpolitisch" lässt sich solch Kontrakt eher aus der Position der Stärke schließen als ohne Atomwaffenbesitz, aber wird der Kreis der Atomwaffenstaaten zu groß, so würde sich diese Möglichkeit erschweren.

8. Münkler fordert für den Fall, dass sich der Staat Pakistan auflöse: "Man muss versuchen, die Teile der pakistanischen Armee, die Zugriff auf die Nuklearwaffen haben, so zu strukturieren, dass sie im Augenblick des Auseinanderfallens des Staates sich mitsamt ihren Fähigkeiten entweder in russische, amerikanische oder chinesische Obhut begeben."

Münkler scheint von der Rationalität militärisch Verantwortlicher so sehr überzeugt, dass sie den ideologischen Wirren, in die Politik und Land verfallen können, standhalten würden und sich dann in "Obhut" anderer Staaten begeben? Na, wenn das mal nicht "ganz unwahrscheinlich" und allzu riskantes Hoffen ist.

Die Realpolitiker in Washington sind diesbezüglich weiter, denn seit dem 19.November 2007 ist bekannt, dass die USA schon seit 2005 mit mehr als 100 Mio. US-$ der pakistanischen Regierung bei der Atomwaffen-Sicherung spendierten und vermutlich auch Interventionspläne in der Schublade haben. Das klingt für manche Leute beruhigend, andererseits verstößt es gegen den Atomwaffensperrvertrag, denn die USA dürften Pakistan solche Hilfen nicht gewähren, sondern müssten zunächst dafür sorgen, dass Pakistan dem Atomwaffensperrvertrag beitritt.

Was nicht rechtens ist, taugt nicht für die Sicherheitspolitik, sondern vertieft nur die Gräben zwischen den heutigen und künftigen Streitparteien.
Die einzig realistische Alternative lautet, dass die Atomwaffenstaaten ihren Verpflichtungen aus Art.6 Atomwaffensperrvertrag nachkommen und dazu ein universelles Atomwaffenverbot auf den Weg bringen - ban on nuclear weapons.

-markus rabanus- >> Diskussion

24 Juni 2008

Alle Parteien - doch was ist mit den Unionsparteien?

SPD, FDP, Bündnis90/DieGrünen und DieLINKE sind sich einig, dass es Zeit für ein atomwaffenfreies Deutschland ist, zumal ohnehin die "nukleare Teilhabe" gegen den Atomwaffensperrvertrag verstößt.

Wie lange noch wollen ausgerechnet die Christdemokraten auf Atomwaffen in Deutschland beharren? Der Glaube an die Bombe scheint tiefer verwurzelt als die Einsicht, dass solch Glaube sich dann auch den Feinden nicht ausreden lässt; und dass schon die bloße Existenz von Atomwaffen ein unzumutbares Sicherheitsrisiko ist, so dass uns niemand jemals mit Sprüchen kommen darf, es sei "technisches oder menschliches Versagen" gewesen, "hätte nicht passieren dürfen" usw., weil all solches Versagen das POLITISCHE Versagen voraussetzt, Atomwaffen befürwortet zu haben.

-markus rabanus- >> http://www.inidia.de/nukleare-teilhabe.htm

FDP: Aktuelle Stunde zu US-Atomwaffenlagern

BERLIN. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDPBundestagsfraktion
Jürgen KOPPELIN erklärt:
Die FDP-Bundestagsfraktion hat eine Aktuelle Stunde zu Sicherheitslücken bei US-Atomwaffenlagern in Deutschland und Europa beantragt. Wir möchten von der Bundesregierung wissen, wie es um die Sicherheit von US-Atomwaffenlagern in Deutschland steht. Das bisherige Schweigen der Bundesregierung stellt uns nicht zufrieden. Militärische Geheimhaltungsregeln dürfen nicht dazu führen, dass Fehler und Mängel vertuscht werden. Der Verbleib überflüssiger Waffensysteme aus dem Kalten Krieg in Deutschland wirft schon genug politische Fragezeichen auf; wenn jetzt noch handfeste Sicherheitsrisiken dazu kommen, muss die Bundesregierung dazu rasch Stellung nehmen und Abhilfe schaffen. (FDP-Presseerklärung)

23 Juni 2008

Rheinland-Pfalz: Innenministerium fordert Atomwaffenabzug

Zu den Berichten über die angebliche Lagerung von Atomwaffen in Rheinland-Pfalz teilt das Ministerium des Innern und für Sport mit:

Auskünfte zur Lagerung und zur möglichen Lagerordnung von US-Nuklearwaffen in der Bundesrepublik Deutschland richten sich an den Geheimnisverpflichtungen innerhalb des nordatlantischen Bündnisses und auch an den berechtigten Informationsinteressen der Bevölkerung aus. Die Bundesregierung misst dem Schutz und der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland lagernden Nuklearwaffen in Übereinstimmung mit den Bündnispartnern unabhängig von Veränderungen der sicherheitspolitischen Lage höchste Bedeutung zu. Zur Gewährleistung eines Höchstmaßes an Schutz und Sicherheit dienen neben infrastrukturellen, technischen und verfahrensmäßigen Maßnahmen besonders die Mittel der Geheimhaltung dazu, rechtswidrigen Angriffen und Störungen auf gelagerte Nuklearwaffen, und damit möglichen Risiken für die Bevölkerung und Umwelt, vorzubeugen. Die Bundesregierung wird deshalb entsprechend der unverändert gültigen Geheimhaltungsregelungen des Bündnisses und in Übereinstimmung mit der Praxis aller Bundesregierungen, insbesondere aus Sicherheitsgründen bei diesem Geheimhaltungsgrundsatz bleiben und keine Auskünfte über die Lagerorte möglicher nuklearer Waffen geben.

Die Landesregierung verfügt über keine Informationen über die Lagerung von Atomwaffen und wird sich, wie in der Vergangenheit, nicht an entsprechenden Spekulationen über die Lagerung von Atomwaffen beteiligen. Dass derartige Mutmaßungen, gerade im Zusammenhang mit dem Luftwaffenflugplatz Büchel, nichts Neues sind, ist bekannt. Es liegt im Interesse der Landesregierung, dass der Flugplatz Büchel und das dazugehörige Jagdbombergeschwader der Bundeswehr erhalten bleiben, da sie eine hohe Bedeutung für die Region haben.

Die Landesregierung ist allerdings der Überzeugung, dass die heutige Bedrohungslage eine Lagerung von Nuklearwaffen auf deutschem Boden nicht rechtfertigt. Sie geht daher davon aus, dass die Bundesregierung angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage mit den anderen NATO-Partnern in die notwendigen Abstimmungsgespräche treten wird, um auch die verbliebenen fünf Prozent der ehemals vorhandenen Nuklearwaffen in Europa, wenn möglich, abzuschaffen.

Auch der Innenausschuss des Landtages von Rheinland-Pfalz beschäftigte sich am 14. Juni 2005 mit entsprechenden Anträgen, wobei mit Mehrheit der Antrag der Fraktionen der SPD und F.D.P (Drs. 14/4227) angenommen wurde. In der Landtags-Sitzung am 15. September 2005 wurde dieser Antrag offiziell beschlossen. (Presseerklärung)

SPD-Presseeklärung zu Sicherheitsmängeln auf US-Stützpunkten

Mängel bei taktischen Nuklearwaffen weltweit verbessern und so schnell wie möglich abrüsten

AG Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung

Zum am Wochenende bekanntgewordenen internen Bericht über unzureichende Sicherungsmaßnahmen bei den in Europa lagernden taktischen Nuklearwaffen erklärt der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung Rolf Mützenich:

Nach einem von der Amerikanischen Wissenschafts-Vereinigung FAS veröffentlichten Bericht gibt es bei den in Europa lagernden taktischen Nuklearwaffen offenbar Sicherheitsmängel. Inoffiziellen Schätzungen zufolge lagern die USA derzeit noch zwischen 200 und 350 thermonukleare Bomben vom Typ B-61 in Belgien, den Niederlanden, Italien und der Türkei. In Deutschland lagern offenbar noch zehn bis zwanzig Atomwaffen im Fliegerhorst Büchel in der Eifel.

Die sichere Lagerung von Atomwaffen ist wichtig und notwendig. Dies gilt allerdings nicht nur für die amerikanischen taktischen Nuklearwaffen sondern auch und vor allem für die russischen Bestände, die nach wie vor in die Tausende gehen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion geht es dabei nicht nur darum, Atomwaffen sicher zu lagern, sondern sie abzurüsten. Dies gilt perspektivisch für alle Atomwaffen, erst Recht jedoch für die taktischen Nuklearwaffen, die sicherheitspolitisch und strategisch seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes keinerlei Bedeutung mehr haben. Deshalb brauchen wir so schnell wie möglich eine Null-Lösung bei den taktischen Nuklearwaffen.

Hier ist erfreulicherweise auch ein Umdenken in den USA zu beobachten. Nicht nur Henry Kissinger, George W. Schultz und Sam Nunn engagieren sich seit längerem dafür, das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt wieder auf die sicherheitspolitische Tagesordnung zu setzen. Auch der Vorschlag des neuen russischen Präsidenten Medwedews für eine Aufwertung der OSZE und die Ankündigungen der beiden Präsidentschaftskandidaten McCain und Obama, die Abrüstung und Rüstungskontrolle wieder als Teil amerikanischer Außenpolitik zu betrachten, gibt Anlass zur Hoffnung.

Auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier bemüht sich seit langem unermüdlich darum, die Abrüstungspolitik voranzubringen. Stellvertretend seien hier nur seine Vorschläge zur Multilateralisierung des Brennstoffkreislaufes, die deutsch-norwegische Abrüstungsinitiative im Rahmen der NATO sowie die Bemühungen zur Rettung des Regimes über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) genannt.

Wir brauchen dringend eine Stärkung des atomaren Nichtverbreitungsregimes und als langfristige Perspektive die verbindliche Vereinbarung eines Zeitplans für die Abschaffung aller Atomwaffen. Denn die SPD-Fraktion hält unverändert an dem Fernziel einer atomwaffenfreien Welt fest. (Presseerklärung)

FDP fordert erneut Abzug der Atomwaffen aus Deutschland

(wwj) In der Diskussion um Sicherheitsrisiken der in Europa lagernden US-Atomwaffen mahnte der FDP-Vorsitzende Westerwelle zum Abzug der in Deutschland stationierten Atomwaffen und Beendigung der "nuklearen Teilhabe". - Die FDP hatte bereits am 12.04.2005 einen entsprechenden Antrag in den Bundestag eingebracht, um die Konsequenzen aus aus dem Atomwaffensperrvertrag und der Beendigung des Ost-West-Konflikts zu ziehen. >> Bundestagsdrucksache 15/15.Wahlperiode

22 Juni 2008

Schlamperei mit US-Atomwaffen in Europa

(wwj) Aufgrund von Schlampereien im Umgang mit Atomwaffen in den USA (z.B. versehentliche Lieferung von Atomwaffenteilen an Taiwan) wechselte das US-Verteidigungsministerium die Luftwaffenführung aus und ordnete eine Inspektion Auslandsstützpunkte an. Auf den europäischen Stützpunkten stieß die 30-köpfige Inspektorengruppe auf unzulänglich gesicherte Atomwaffen. Beispielsweise erfolge die Bewachung durch unqualifiziertes Personal. Im Falle der Entwendung seien die US-Atomwaffen zwar gegen deren Zündung gesichert, nicht jedoch gegen Umbau zu "schmutzigen Waffen".

Hinweis der wwj-Redaktion: Die "schmutzigsten Waffen" überhaupt sind die funktionierenden Atomwaffen selbst.

06 Juni 2008

Atomwaffen-Schlampereien kosten US-Luftwaffenchef das Amt

((wwj) US-Verteidigungsminister Robert Gates hat den Luftwaffenchef Michael Wynne wegen schwerwiegender Pannen im Zusammenhang mit Atomwaffen abgesetzt. Durch Unachtsamkeit seien im Jahr 2006 Atomraketenzünder nach Taiwan geliefert worden und im August 2006 ein mit Inlandstransporten beauftragter B-52-Bomber versehentlich mit einsatzbereiten Atomraketen beladen gewesen, denen man die Gefechtsköpfe zu demontieren vergessen habe. Nachfolger von Wynne wurde Michael Mosley.

KOMMENTAR

Auch wenn die Atomwaffenteile-Lieferung an Taiwan nur "versehentlich" war, ist es nicht nur ein disziplinarisches Problem der US-Luftwaffe, sondern auch ein Verstoß gegen den Atomwaffensperrvertrag und muss als solcher gerügt werden. -markus rabanus-

06 Mai 2008

Abschreckungsdoktrin

Die atomare Abschreckungsdoktrin bzw. Abschreckungsstrategie wird von ihren Verfechtern als "friedenssichernd" und "Verteidigungsstrategie" propagiert, aber anstatt den Frieden zu sichern, sorgt sie für maximales Misstrauen und gefährlichstes Wettrüsten, und anstatt "Verteidigung" stellt sie sich als maximale Erpressungspotential dar, welches sich die Atomwaffenstaaten gegenüber atomwaffenlosen Staaten privilegiert anmaßen.

Kritik an der Abschreckungsdoktrin, einzeln

1. Die Atomwaffenstaaten definieren vollkommen willkürlich, was sie unter einem "Angriff" verstehen, sondern stellen mal dieses, mal jenes "Interesse" als ihr legitim verteidigungsfähiges "nationales Interesse" dar, so dass die Atomwaffen auch als Erpressungsmittel genutzt werden, um andere Staaten zu bevormunden.

2. Die atomare Abschreckungsdoktrin wurde zwar aus dem allgemeineren und rationalen Vorbeugungsprinzip entwickelt, dass ein potentieller Angreifer durch eine Vergeltungsandrohung von einem Angriff abzuschrecken bzw. abzuhalten sei, vgl. Strafrecht >> Generalprävention, aber geht als atomare Strategie vollkommen andere Wege, denn sie droht im Unterschied zur gewöhnlichen "Vergeltung" nicht nur potentielle Angreifer, sondern bedroht die Menschheit in ihrer Gesamtheit mit dem etwa 20-fachen Overkill.

3. Die atomare Abschreckungsdoktrin versagt insbesondere gegenüber Politikern, die durch schwere Verbrechen "überhaupt nichts mehr zu verlieren haben", also nicht davor zurückschrecken würden, die Menschheit für sich haften zu lassen.

4. Die atomare Abschreckungsdoktrin versagt auch deshalb, weil ihre Vertreter permanent versuchen, die Vergeltungsmittel des Gegners durch fortschreitend zielgenauere Angriffstechniken und durch fortschreitend effektivere Abwehrtechniken auszuschalten und damit die eigenen Angriffsfähigkeiten zu erhöhen. Die atomare Abschreckungsdoktrin treibt somit das Wettrüsten an, wie auch jede konventionelle Abschreckung, solange die Friedenssicherung auf dem Wege der nationalen Selbstjustiz versprochen wird, anstatt die Friedenssicherung durch ein globales Gewaltmonopol der Vereinten Nationen zu gewährleisten.

5. Die atomare Abschreckungsdoktrin sorgt für permanentes Misstrauen der Atommächte gegeneinander und gegenüber atomwaffenlosen Staaten, die im Verdacht stehen, ebenfalls in den Besitz von Atomwaffen zu gelangen. Solche Falschverdächtigungen wurden beispielsweise bemüht, um für den Irak-Krieg zu werben.

6. Die atomare Abschreckungsdoktrin ist auch deshalb völkerrechtswidrig, weil sich die Atomwaffenmächte hinsichtlich des "Rechts auf Atomwaffen" gegenüber atomwaffenlosen Staaten privilegieren, also das in der UNO-Charta zugesicherte Prinzip der Gleichheit verletzen.

7. Die atomare Abschreckungsdoktrin ist auch deshalb völkerrechtswidrig, weil die Atomwaffenmächte nicht ausreichend vergewissern können, dass es zu keinem ungewollten Atomwaffenkrieg kommt, beispielsweise durch Fehlinterpretation von Geschehnissen, durch Terrorismus, durch "technisches" oder "menschliches Versagen", denn jedes Versagen im Umgang mit Atomwaffen setzt zunächst einmal das POLITISCHE VERSAGEN voraus, dass überhaupt Atomwaffen existieren.

22 April 2008

Clinton im Atomkriegswahn

Clinton verspricht Iran Vernichtung bei Atomwaffenschlag gegen Israel

WASHINGTON, 22. April (RIA Novosti). US-Senatorin Hillary Clinton würde als Präsidentin im Falle eines Atomwaffenangriffs auf Israel die Anweisung geben, im Gegenzug Iran völlig zu zerstören.

"Sollten die Iraner so dumm sein und einen Schlag gegen Israel erwägen, werden wir in den nächsten zehn Jahren in der Lage sein, sie völlig zu vernichten", sagte die US-Präsidentschaftskandidatin in einem Interview mit dem US-Sender ABC.

Damit beantwortete die Senatorin die Frage des Moderators, was sie tun würde, sollte Iran Atomwaffen gegen Israel einsetzen.


KOMMENTAR: Und die Kreml-Nachrichtenagentur freut sich, denn Putin und Gazprom wollen davon profitieren, dass es mit dem Iran kein Einvernehmen gibt. Siehe Analyse -msr-

16 April 2008

Atomwaffensperrvertrag (Übersetzung)

Text des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen –NVV –
(deutsche Übersetzung, Quelle: Auswärtiges Amt)

Die diesen Vertrag schließenden Staaten, im folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet, -
in Anbetracht der Verwüstung, die ein Atomkrieg über die ganze Menschheit bringen würde,
und angesichts der hieraus folgenden Notwendigkeit, alle Anstrengungen zur Abwendung der
Gefahr eines solchen Krieges zu unternehmen und Maßnahmen zur Gewährleistung der
Sicherheit der Völker zu ergreifen,
von der Auffassung geleitet, dass die Verbreitung von Kernwaffen die Gefahr eines
Atomkrieges ernstlich erhöhen würde,
im Einklang mit Entschließungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, worin der
Abschluss einer Übereinkunft zur Verhinderung der weiteren Verbreitung von Kernwaffen
gefordert wird,
unter Übernahme der Verpflichtung, zusammenzuarbeiten, um die Anwendung der
Sicherungsmaßnahmen der Internationalen Atomenergie-Organisation auf friedliche nukleare
Tätigkeiten zu erleichtern,
in dem Willen, Forschung, Entwicklung und sonstige Bemühungen zu unterstützen, die darauf
gerichtet sind, im Rahmen des Sicherungssystems der Internationalen
Atomenergie-Organisation die Anwendung des Grundsatzes einer wirksamen
Sicherungsüberwachung des Flusses von Ausgangs- und besonderem spaltbarem Material zu
fördern, und zwar durch Verwendung von Instrumenten und andere technische Verfahren an
bestimmten strategischen Punkten,
in Bekräftigung des Grundsatzes, dass die Vorteile der friedlichen Anwendung der Kerntechnik
einschließlich aller technologischen Nebenprodukte, die Kernwaffenstaaten gegebenenfalls bei
der Entwicklung von Kernsprengkörpern gewinnen, allen Vertragsparteien, gleichviel ob
Kernwaffenstaaten oder Nichtkernwaffenstaaten, für friedlich Zwecke zugänglich sein sollen,
in der Überzeugung, dass im Verfolg dieses Grundsatzes alle Vertragsparteien berechtigt sind,
an dem weitestmöglichen Austausch wissenschaftlicher Informationen zur Weiterentwicklung
der Anwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke teilzunehmen und allein oder in
Zusammenarbeit mit anderen Staaten zu dieser Weiterentwicklung beizutragen,
in der Absicht, zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Beendigung des nuklearen Wettrüstens
herbeizuführen und auf die nukleare Abrüstung gerichtete wirksame Maßnahmen zu ergreifen,
mit der eindringlichen Empfehlung einer Zusammenarbeit aller Staaten zur Verwirklichung
dieses Zieles,
eingedenk der in der Präambel des Vertrages von 1963 über das Verbot von
Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser durch dessen
Vertragsparteien bekundeten Entschlossenheit, darauf hinzuwirken, dass alle
Versuchsexplosionen von Kernwaffen für alle Zeiten eingestellt werden, und auf dieses Ziel
gerichtete Verhandlungen fortzusetzen, in dem Wunsch, die internationale Entspannung zu fördern und das Vertrauen zwischen den Staaten zu stärken, damit die Einstellung der Produktion von Kernwaffen, die Auflösung aller vorhandenen Vorräte an solchen Waffen und die Entfernung der Kernwaffen und ihrer Einsatzmittel aus den nationalen Waffenbeständen aufgrund eines Vertrags über allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle erleichtert wird,
eingedenk dessen, dass die Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen in
ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische
Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen
unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt unterlassen müssen und dass die
Herstellung und Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit unter möglichst
geringer Abzweigung menschlicher und wirtschaftlicher Hilfsquellen der Welt für
Rüstungszwecke zu fördern ist – sind wie folgt übereingekommen:

Artikel I

Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige
Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen.

Artikel II

Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige
Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder
mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch
sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen
Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.

Artikel III

(1) Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Sicherungsmaßnahmen anzunehmen, wie sie in einer mit der Internationalen Atomenergie-Organisation nach Maßgabe
ihrer Satzung und ihres Sicherungssystems auszuhandelnden und zu schließenden
Übereinkunft festgelegt werden, wobei diese Sicherungsmaßnahmen ausschließlich dazu
dienen, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzuprüfen, damit
verhindert wird, dass Kernenergie von der friedlichen Nutzung abgezweigt und für Kernwaffen
oder sonstige Kernsprengkörper verwendet wird. Die Verfahren für die nach diesem Artikel
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden in Bezug auf Ausgangs- und besonderes
spaltbares Material durchgeführt, gleichviel ob es in einer Hauptkernanlage hergestellt,
verarbeitet oder verwendet wird oder sich ausserhalb einer solchen Anlage befindet. Die nach
diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen finden Anwendung auf alles Ausgangsund
besondere spaltbare Material bei allen friedlichen nuklearen Tätigkeiten, die im
Hoheitsgebiet dieses Staates, unter seiner Hoheitsgewalt oder unter seiner Kontrolle an
irgendeinem Ort durchgeführt werden.
(2) Jeder Staat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, a) Ausgangs- und besonderes
spaltbares Material oder b) Ausrüstungen und Materialien, die eigens für die Verarbeitung,
Verwendung oder Herstellung von besonderem spaltbarem Material vorgesehen oder
hergerichtet sind, einem Nichtkernwaffenstaat für friedliche Zwecke nur dann zur Verfügung zu
stellen, wenn das Ausgangs- oder besondere spaltbare Material den nach diesem Artikel
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unterliegt.
(3) Die nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmaßnahmen werden so durchgeführt,
dass sie mit Artikel IV in Einklang stehen und keine Behinderung darstellen für die
wirtschaftliche und technologische Entwicklung der Vertragsparteien oder für die internationale
Zusammenarbeit auf dem Gebiet friedlicher nuklearer Tätigkeiten, einschließlich des
internationalen Austausches von Kernmaterial und Ausrüstungen für die Verarbeitung,
Verwendung oder Herstellung von Kernmaterial für friedliche Zwecke in Übereinstimmung mit
diesem Artikel und dem in der Präambel niedergelegten Grundsatz der
Sicherungsüberwachung.
(4) Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, schließen entweder einzeln oder
gemeinsam mit anderen Staaten nach Maßgabe der Satzung der Internationalen
Atomenergie-Organisation Übereinkünfte mit dieser, um den Erfordernissen dieses Artikels
nachzukommen. Verhandlungen über derartige Übereinkünfte werden binnen 180 Tagen nach
dem ursprünglichen Inkrafttreten dieses Vertrags aufgenommen. Staaten, die ihre Ratifikationsoder
Beitrittsurkunde nach Ablauf der Frist von 180 Tagen hinterlegen, nehmen Verhandlungen
über derartige Übereinkünfte spätestens am Tag der Hinterlegung auf. Diese Übereinkünfte
treten spätestens achtzehn Monate nach dem Tag des Verhandlungsbeginns in Kraft.

Artikel IV

(1) Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller
Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für
friedliche Zwecke zu entwickeln.
(2) Alle Vertragsparteien verpflichten sich, den weitestmöglichen Austausch von Ausrüstungen,
Material und wissenschaftlichen und technologischen Informationen zur friedlichen Nutzung der
Kernenergie zu erleichtern, und sind berechtigt, daran teilzunehmen. Vertragsparteien, die
hierzu in der Lage sind, arbeiten ferner zusammen, um allein oder gemeinsam mit anderen
Staaten oder internationalen Organisationen zur Weiterentwicklung der Anwendung der
Kernenergie für friedliche Zwecke, besonders im Hoheitsgebiet von Nichtkernwaffenstaaten,
die Vertragspartei sind, unter gebührender Berücksichtigung der Bedürfnisse der
Entwicklungsgebiete der Welt beizutragen.

Artikel V

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, geeignete Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen,
dass im Einklang mit diesem Vertrag unter geeigneter internationaler Beobachtung und durch
geeignete internationale Verfahren die möglichen Vorteile aus jeglicher friedlichen Anwendung
von Kernsprengungen Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind, auf der Grundlage der
Gleichbehandlung zugänglich gemacht werden und dass die diesen Vertragsparteien für die
verwendeten Sprengkörper berechneten Gebühren so niedrig wie möglich sind und keine
Kosten für Forschung und Entwicklung enthalten. Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei
sind, können diese Vorteile aufgrund einer oder mehrerer internationaler Sonderübereinkünfte
durch eine geeignete internationale Organisation erlangen, in der Nichtkernwaffenstaaten
angemessen vertreten sind. Verhandlungen hierüber werden so bald wie möglich nach
Inkrafttreten dieses Vertrags aufgenommen. Nichtkernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind,
können diese Vorteile, wenn sie es wünschen, auch aufgrund zweiseitiger Übereinkünfte
erlangen.

Artikel VI

Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über
wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur
nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung
unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.

Artikel VII

Dieser Vertrag beeinträchtigt nicht das Recht einer Gruppe von Staaten, regionale Verträge zu
schließen, um sicherzustellen, dass ihre Hoheitsgebiete völlig frei von Kernwaffen sind.

Artikel VIII

(1) Jede Vertragspartei kann Änderungen dieses Vertrags vorschlagen. Der Wortlaut jedes
Änderungsvorschlags wird den Verwahrregierungen übermittelt, die ihn allen Vertragsparteien
zuleiten. Daraufhin berufen die Verwahrregierungen auf Antrag von mindestens einem Drittel
der Vertragsparteien zur Prüfung des Änderungsvorschlags eine Konferenz ein, zu der sie alle
Vertragsparteien einladen.
(2) Jede Änderung dieses Vertrags bedarf der Genehmigung durch Stimmenmehrheit aller
Vertragsparteien einschließlich der Stimmen aller Kernwaffenstaaten, die Vertragspartei sind,
und aller sonstigen Vertragsparteien, die im Zeitpunkt der Zuleitung des Änderungsvorschlags
Mitglied des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation sind. Die
Änderung tritt für jede Vertragspartei, die ihre Ratifikationsurkunde zu der Änderung hinterlegt
hat, in Kraft mit der Hinterlegung von Ratifikationsurkunden durch die Mehrheit aller
Vertragsparteien einschließlich der Ratifikationsurkunden aller Kernwaffenstaaten, die
Vertragspartei sind, und aller sonstigen Vertragsparteien, die im Zeitpunkt der Zuleitung des
Änderungsvorschlags Mitglied des Gouverneursrats der Internationalen
Atomenergie-Organisation sind. Danach tritt die Änderung für jede weitere Vertragspartei mit
der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde zu der Änderung in Kraft.
(3) Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Vertrags wird in Genf, Schweiz, eine Konferenz
der Vertragsparteien zu dem Zweck abgehalten, die Wirkungsweise dieses Vertrags zu
überprüfen, um sicherzustellen, dass die Ziele der Präambel und die Bestimmungen des
Vertrags verwirklicht werden. Danach kann eine Mehrheit der Vertragsparteien in Abständen
von je fünf Jahren die Einberufung weiterer Konferenzen mit demselben Ziel der Überprüfung
der Wirkungsweise des Vertrags erreichen, indem sie den Verwahrregierungen einen
diesbezüglichen Vorschlag unterbreitet.

Artikel IX

(1) Dieser Vertrag liegt für alle Staaten zur Unterzeichnung auf. Jeder Staat, der den Vertrag
nicht vor seinem nach Absatz 3 erfolgten Inkrafttreten unterzeichnet, kann ihm jederzeit
beitreten.
(2) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation durch die Unterzeichnerstaaten. Die Ratifikations- und die Beitrittsurkunden sind bei den Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika zu hinterlegen; diese werden hiermit zu Verwahrregierungen bestimmt.
(3) Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald die Staaten, deren Regierungen zu Verwahrern des
Vertrags bestimmt worden sind, und vierzig sonstige Unterzeichnerstaaten ihn ratifiziert und
ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben. Für die Zwecke dieses Vertrags gilt als
Kernwaffenstaat jeder Staat, der vor dem 1. Januar 1967 eine Kernwaffe oder einen sonstigen
Kernsprengkörper hergestellt und gezündet hat.
(4) Für Staaten, deren Ratifikations- oder Beitrittsurkunde nach dem inkrafttreten dieses
Vertrags hinterlegt wird, tritt er am Tag der Hinterlegung ihrer Ratifikations- oder
Beitrittsurkunde in Kraft.
(5) Die Verwahrregierungen unterrichten alle Unterzeichnerstaaten und beitretenden Staaten
sogleich vom Zeitpunkt jeder Unterzeichnung und jeder Hinterlegung einer Ratifikations- oder
Beitrittsurkunde, vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags und vom Zeitpunkt des
Eingangs von Anträgen auf Einberufung einer Konferenz oder von sonstigen Mitteilungen.
(6) Dieser Vertrag wird von den Verwahrregierungen nach Artikel 102 der Charta der Vereinten Nationen registriert.

Artikel X

(1) Jede Vertragspartei ist in Ausübung ihrer staatlichen Souveränität berechtigt, von diesem
Vertrag zurückzutreten, wenn sie entscheidet, dass durch aussergewöhnliche, mit dem Inhalt
dieses Vertrags zusammenhängende Ereignisse eine Gefährdung der höchsten Interessen
ihres Landes eingetreten ist. Sie teilt diesen Rücktritt allen anderen Vertragsparteien sowie
dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate im Voraus mit. Diese Mitteilung hat
eine Darlegung der aussergewöhnlichen Ereignisse zu enthalten, durch die ihrer Ansicht nach
eine Gefährdung ihrer höchsten Interessen eingetreten ist.
(2) Fünfundzwanzig Jahre nach Inkrafttreten dieses Vertrags wird eine Konferenz einberufen,
die beschließen soll, ob der Vertrag auf unbegrenzte Zeit in Kraft bleibt oder um eine oder
mehrere bestimmte Frist oder Fristen verlängert wird. Dieser Beschluss bedarf der Mehrheit
der Vertragsparteien.

Artikel XI

Dieser Vertrag, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer
Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird in den Archiven der Verwahrregierung hinterlegt.
Diese übermitteln den Regierungen der Unterzeichnerstaaten und der beitretenden Staaten
gehörig beglaubigte Abschriften.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten diesen Vertrag
unterschrieben.
GESCHEHEN in drei Urschriften zu London, Moskau und Washington am 1. Juli 1968.

KOMMENTAR >> www.inidia.de/atomwaffensperrvertrag.htm